158
I. Buch. Achtes Capitel.
Diese Stiftung bestand nnn seit 1674 im Wesentlichen unverändertfort, und hatte allmählig durch die im §. 2. der Stiftungs-Urkunde ange-ordneten Eintritts-Gelder und vielleicht auch durch weitere Vermächtnisse,besonders aber durch Vermiethung des Stiftshauses, wenn die Präbendirtenauf eine Wohnung im Stiftshause keinen Anspruch machten, ihren Ver-mögens-Bestand insoweit erweitert, dass den 3 Stifts-Damen neben derfreien Wohnung und Feuerung im Stiftshause einer jeden jährlich 80 ,$als Präbende ausgezahlt werden konnten, wogegen die Eintrittsgelderstatt der ursprünglich bestimmten Einzahlung von zwei Mal 30 Güldenauf die einmalige Einzahlung von 35 Reichsthaler bestimmt waren.
Weil aber die Bestimmung von drei Präbenden immer eine ungleicheBetheiligung der beiden berechtigten Familien von Wangenheim undTreusch von Buttlar zur nothwendigen Folge hatten, kamen die bei-den damaligen Senioren und Patronen des Stifts, der Minister Carl Au-gust v. Wangenheim und der Freiherr Carl Ottto Treusch von
Buttlar aufBreyden am—g— =*-? -----1847 dahin überein, dass sie aus den
vorhandenen Mitteln des Stifts eine vierte Präbende ausstatten wollten, da-mit in Zukunft jede der beiden Familien doch über zwei Präbenden zuverfügen hätte, wenn auch die Einnahme der neufundirten Präbende vor-läufig nur auf jährlich 50^ bestimmt wurde; und verlieh der regierendeHerzog Ernst II. v. S.-Coburg und Gotha diesen 4 Fräulein eine Stifts-Decoration.
Schon im Jahre 1852 konnte aber die Zahl der Präbenden auf
nämlich 2 Präbenden von jährlich 80 «^ und eine Präbende von jährlich
40,$ für die Treusch von Buttlar Markershäuser und Willers-
häuser Linie und ebenso zwei Präbenden von jährlich 80 $ und eine
Präbende von jährlich 40^ für die von Wangenheim-Wangenheim
erweitert werden, wobei nach einem fernem Kachtrage zu den Statuten
29.vom Kr- März 1862 den ältesten 3 präbendirten Fräuleins das Recht auf
freie Wohnung im Stiftshause vorbehalten, dagegen aber bei der Erhö-hung der jährlichen Geld-Einkünfte gegen die ursprüngliche Stiftung, wel-che den Damen nur 50 Gülden Meissnisch für jede gewähren konnte, derAnspruch auf freie Feuerung definitiv entzogen, und der Werth der vomDomainen-Fiscus jährlich zu liefernden 12 Klafter Fichten-Scheitholz zuden allgemeinen Einnahmen des Stifts gezogen wurde.
Im Jahre 1870 bestsnd demnach das gesammte Vermögen desStifts aus1. dem Stiftshause in der Schwabhäuser Gasse zu einem ungefähren