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I. Buch. Sechstes Capitel.
Lehnherrn verschwunden, aber auch schon früher scheinen namentlich diebedeutenden Besitzungen der Herren v. Scharff enstein zu Goldbach,welche sie von den Herren von Wangenheim zu Lehn trugen, undwelche 1679 noch als 24 Hufen betragend aufgeführt werden, verlorenund beim Aussterben des Scharffenstein'schen Geschlechts im Jahre1692 mit ihren heimgefallenen landesherrlichen Lehnen eingezogen zu sein,aus welchen Rechtsgründen ist uns unbekannt, und haben wir auch keineAndeutung darüber gefunden, dass Seitens des Wangenheim'schen Ge-schlechts gegen die Incamerirung dieser Güter, welche jetzt die DomaineGoldbach bilden, Einwendungen erhoben wären. Ebenso ist uns voneiner Erneuerung der Lehnbriefe über Sundhausen bei Tennstedt imKreise Langensalza im Laufe des 19. Jahrhunderts nichts bekannt ge-worden.
Wie bedeutend die als Burgmannslehne in Wangenheim, Hoch-heim, Tungeda, Sonneborn, Brüheim, Goldbach und andern Ortenursprünglich ausgethanen Besitzungen sein mussten, geht daraus hervor,dass anscheinend zu einem solchen vollständigen Burgmannsgut nicht al-lein ein Siedelhof und mindestens 3 Hufen Land gehörten, sondern dassdiesem Lehngute auch regelmässig eine bestimmte Ackerzahl "Waldung,offenbar zur Bestreitung des Feurungsbedarfs, aus den Wangenheim'-schen Waldungen am Haynich, beigelegt gewesen zu sein scheint, wieentfernt dieselben auch vom Siedelhofe der Vasallen liegen mochten; dieUrkunden geben uns dafür manchfaltige Belege: so hatte Apel vonHochheim zu Wangenheim 1384 auf der Schnepfenhaft 30 Acker Holz, f;Conrad von Utenrode 1397 ein Holz auf dem Haynich, Erwin IMarschall zu Sonneborn und nach ihm Conrad Rost Holz am Kram-berge und am Haynich, Dietrich Rübe zu Wangenheim 1442 Holzam Schäferberge ((vielleicht der nach dem Besitzer genannte Rubenbergoder Rubenhöck), Dieterich Archfeld der Aeltere 1448 am Steinwegeauf dem Haynich 50 Acker Holz, auf den Rennweg stossend u. s. w.
Anscheinend hat sich aber auch die Qualität des Burgmannsguts, inBeringen und Sonneborn, als von den geistlichen Stiften Hersfeldund Fulda relevirenden Besitzungen, nach der Natur des Hauptguts ge-richtet, und da die Herren v. Wangenheim, Sonneborn von Fuldaals Mann- und successives Weiberlehn besassen, so scheinen die Burg-lehne in Sonneborn auch als successive Weiberlehne von ihnen ver-liehen zu sein, woraus sich ihr allmähliges Verschwinden und der Ueber-gang zu freien Bauer-Gütern, wie wir sie in Beringen und Sonnebornspäter finden, erklären dürfte.
Fügen wir hier nun noch ein Verzcichniss der Wangenheim'schenVasallen, Ministerialen und Burgmannen nach ihren verschiedenen Fami-lien vor, wie sie uns urkundlich begegnet sind.