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L Buch. Sechstes Capitel.
Felde vnndt Flur Hoch heim gelegen zu rechtem gefambten Man-lehn, mitt allen ihrenu Nutzungen freyheiten vnndt lehnsgerechtig-keitenn, Zu ihrem heften zu gebrauchenn Allermarsen obgenanntetHannfs Heinrich Vogell vnndt feine vettern vnndt Eltern diefel-ben Vor defsen befefsen habenn. Dargegen der anwefende Baltha-far Philipp von Scharffenstein wegen feines abwefenden vet-tern Balthafarn crafft auffgetragener Volmacht vndt fowohl vor (ichmitt handtgebenden trawen an Aidesftadt gelobt vnndt zugefagt Vn-fere getrawe Lehen-Manne zu fein, Sich gegen vns, vnfere brudere,vettern vnndt Erben wie getrawen LehenMannen geziemett zu ver-haltenn, die Lehen wie manlehn recht zu vordienen vndt derfelbenfo offt die zu falle kompt Folge zu thun Trawlieh vnndt ohn gefehrdeDefs zue Wahren bekändtnufs haben wir oberwehnte Reinhardtvnndt Balthasar von Wangenheimb vnfere angeborne handt [ig-net an diefen brieff wifsentlich gehangen Welcher gegeben Im Jahrnach Chrifti geburtt fnnffzehenhundert vnndt in dem Sieben vnndtNeuntzigftenn Am 5. MonahtsTage Augusti.
Wir haben diese Lehnbriefe darum in extenso hier aufgenommen, weildaraus einiges Licht auch auf die früheren Wangenheim'schen Burg-mannslehne in Hochheim und Westhausen fällt, auf welche wir beider Ortsbeschreibung im 3. Buche dieser Arbeit zurückkommen.
Von den Activ-Lehnen, welche der Senior des Winterstein'scheiiStammes allein verlieh, welche im vorigen Jahrhundert nun noch übrigwaren, Hess der damalige Stellvertreter des Seniors familiae des Oberjä-germeisters Hartmann Ludwig von Wangenheim zu Hannovervom Pfarrer Cramer zu Oesterbehringen im Jahre 1707 ein Lehn-und Zins-Register des Seniorats aufstellen, worin es p. 204 seq. über dienoch vorhandenen Ritterlehne wörtlich heisst:
Nun folget auch ein Verzeichniß derer Herren von Adel, fo da Lehnhaben, welches dem Seniori von Wangenheim, den Stammes Win-terstein zukommt und bei detnfelben mufs gefucht werden.1, Gideon von Wangenheim zu Scherbda suchete die Lehn wegen Hochheim am 12. Octbr. 1678 vnd begehrte einen Muthze-del, fo ihm auch am 20. Octobris ausgehändigt worden.Nota Aus einem Wiederkaufs-Contract vnd Inftrument sub datoWenigen-Lupnitz d. 9. Augusti 1654 (nebfc angehengten Inven-tario vnd fpecification | da H. Heinrich Jahn Vogel uf Botftedt, Ulleben vnd Ballftedt Frau Anneu von Wangenheim,gebohrne von Kutzleben, vnd ihren Sohn Gideon von Wan-genheimb vor 6466 fl. 17 gr. Thüring. Wehr, uf 6 Jahre vnd beynicht erfolgter Einlöfung weiter uf '6 Jahre verkauftet ift zu er-