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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
Entstehung
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Lehns-Verhältnisse.

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fei d'sehen Hofe als eine vorher wahrscheinlich consentirte Schuld jetztauf die Lehnherren als Schuldner überging, welche dieserhalb im Jahre1541 und 1542 noch in Process verwickelt waren (Nro. 379 der II. Samm-lung). Wenn nun hei der Entstehung der zahlreichen verschiedenen Li-nien iu beiden Stämmen des Geschlechts, und dem Aufhören der Gesammt-belehnung für die ganze Familie, sich im IG. Jahrhundert auch schon dieTheilung des Seniorats in zwei Seniorate allmählig eingeführt hatte, undneben den Gesammtlehnen der Familie, welche also nun von den beidenSenioren der zwei Stämme relevirten, auch nach dem Vertrage von 1389schon Aktiv-Lehne vorhanden waren, welche respective vom Stamme Wan-gen heim und vom Stamme Winterstein allein relevirten, so musstendie Verhältnisse dadurch immer mehr verwickelt werden, und sind ohneZweifel auch die sogenannten freien Bauernhöfe und Freigüter, welche sichspäter besonders in Sonneborn, Brüheim, Grossen- und Oester-Behringen finden, aus ursprünglich zu Bitterlehn ausgethanen Hufen ent-standen, welche nach eingetretenem Heimfall oder Bückerwerb als bäuer-liche Lehne wieder ausgeliehen waren.

Von Gesammt-Lehn beider Stämme hat sich nun bis in die neue Zeitunsers Wissens nur derjenige Thoil des sogenannten ScharffensteinschenGuts zu Hochheim erhalten, welcher aus l'/j HufeLandes und einem freienSiedelhof zu Hochheim und 9 Acker Wiesen bestand und zu denjenigenGütern gehörte, welche Hans Heinrich Vogell zu Uelleben an Bal-thasar Philipp von Scharffenstein gegen dessen Gut Boilstedtvertauschte, und worüber denen von Scharffenstein am 5. August 1597von Seiten der Senioren beider Stämme ein Lehnbrief ertheilt wurde, wäh-rend der Senior des Wintersteiner Stammes unter demselben dato nichtallein wegen der von diesem Stamme allein relevirenden Lehnstücke, wel-che in diesen Tausch gezogen waren, den neuen Vasallen von Scharf-fenstein, sondern auch wegen der gesammten VogelTschen Lehne die-sen Gevettern Vogell, einen neuen Lehnbrief ausfertigte. Diese Lehn-briefe lauten nun folgendermassen:

1. Wintersteiner Lehnbrief für die Gevettern Vogel.Ich Balthafar von Wangenheim dieter Zeit der Eltefte des StambsWintcrftein vnndt zue Grofsenberingen wonendt, bekenne vor mich,meine Erben, vndt Kachkommen, vndt thu kundt mitt diesem offenenbrieffe, allen denen fo ihn fehen, lefen oder hören lefen, das vormich kommen findt die Edelen vnndt Ernvheften Bernhardt vndtAlexander, John Vogels feiigen zu Hochheim Söhne, vnndtFriderich vndt Hannfs Heinrich, Hannfen Vogels zu Hiebenfeiigen Sohne vnndt mit denfelbigen Wilhelm Vogel zu Balstedt,Ihr vetter, vndt das ich sie mit nachfolgenden Manlehn gütheren, foihre Vätere vndt grofsvätere feiigen Von meinen Eltern, Vettern vnndt\ urfahren als gesambte lehn gehabt und vorlängft durch gehaltene erb-