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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Der Giiterbesitz des Wangenheim'schen Geschlechts. 45

C. Lehnbrief über Sonneborn.

I. Viertel. IL Viertel. III. Viertel.

Ack. QR. Ack. QR. Ack. QR.36. Sonnebern das Dorf mit Gerichten 591 18,4 828 36,9 601 2uie?- Hals und Hand mit aller nutzungwürthen, freiheiten und gerechtigkeitenmit flohren, ackern, wiesen und way-den, gehsitz, ivasser und mit aller sei-ner zugehorung , Mannschaft ehrbar

und unehrbar, zwei Mühlen, zwei Back- 510 53,3häuser sambt der schenkstatt u. s. w.

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Es wurden excl. des jetzt wiedermit dem Familiengute vereinigten olimv. ThümmeV sehen Ober- und Unterguts1844 speeiflzirt an Gärten AckerlandWiesen und Lehden 1648 3 Aj Acker Grund-besitz, 92 Handdienste, 145 Thlr. 16 gr.5 §) Geschoss Erbzinse etc., 8 Mit. 2'/2Metz. Waitzen, 42 Mit. 65/ 8 Metz. Korn,39 Mit. 83/ 8 Metzen Gerste und 5 Mit-9>/ 2 Metze Hafer Hager Maass und 15Mit. Korn 14 Mit. Gerste Gothaer Maass82l/ 2 Gänse, 1711/2 Michaelis-Hähne, 62Fastnachts-Hühner, 360 Stück 4pfündigeBrode von den Backhäusern. Dazu Ho-hes Lehngeld. Hohe und niedere Jagd.Patronat über die Pfarre zu Nordhofenund das Rektorat zu Sonneborn.

3 16 Wiesen

nach

lirühehn.

83,8

594 34,4 828 36,9 1111 139,1

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Total Sonneborn 2534 Ack. 70,4 QR.Dazu Winterstein 7128 8,8Wangenheim 5539 5,4

Total Summe 15201 Ack. 84,6 QR-an privativem Grundbesitz wobei je-doch zu bemerken, dass die Grössen-Angaben der amtlichen Flurbücherzum Theil unzuverlässig sind, und diewirklichen Grössen des Fideicommiss-Stammguts der Familie im Einzelnensich wohl noch etwas höher beziffern-

Wie sich dieser Besitz am alten Stamm- und Pamiliengut nun imEinzelnen vertheilt, bleibt der weitern Ausführung in dem der Beschrei-bung der einzelnen Güter gewidmeten Theile dieser Arbeit vorbehalten,und führe ich hier nur an, dass die für die gutsherrlichen Gefälle aufge-kommenen Ablösungsgelder dem Fideicommiss-Verbände nicht wieder ein-verleibt, sondern den jeweiligen Besitzern zur freien Bisposition überlas-sen sind, und ihr Betrag von uns nicht näher angegeben werden kann,der jährliche Geldwerth der Gefälle, welche in mehr als 1600 $ festejährliche Geld-Abgabe circa 757 Malter Gothaisch Maass an allerhand Ge-traide und circa 330 *f Geldwerth für Gänse, Hähne, Hühner und son-stige Naturalien bestanden, ist auf circa 6000 $ die jährlichen Einnah-men aus dem lOprocentigen Lehngelde aber bis zum Jahre 1848 durch-schnittlich auf 2000 $ anzuschlagen; ein Besitzthum, welches früher zudem gesichertesten Eigenthum gerechnet wurde, und einen Capitalwerth von200000 wf> repräsentirte, wofür wohl kaum 16 pro Cent als Ablösungs-Aequivalent der Familie zu Gute gekommen sein mögen.