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I. Buch. Zweites Capitel.
vorgegangen ist. (Michelsen a. a. 0. p. 9.)
Auch die alten Grafen von Beichlingen führten zwei rothe Bal-ken im silbernen Felde, und in ähnlicher Weise finden wir den Balken-gchild bei den altern Herren von Querfurt, bei den Herren v. Heim-burg und vor Allen bei dem Askanischen Hause der Grafen von Bal-lenstedt, deren schwarzgoldenes Balkenschild mit der Churwürde 1423auf das Haus der Wettiner übertragen und zum Chursächsischen Wap-pen wurde. Aber auch bei Geschlechtern des niedern Adels begegnetuns nicht allein nördlich vom Harze sondern auch südlich desselben inThüringen der Balkenschild häufig genug, einfach wie bei denen vonWülfferode und den Scelfilz in Mühlhausen, oder in combinirtenWappen, wie bei denen v. Hagen oder der Gruppe von Clettenberg-Ho-sensteinschen Vasallen-Geschlechtern denen v. Holbach, v. Sundhausenund von der Werna, auf welche wir unten zurückkommen.
DerWangenheim'sche Balkenschild theilt die Farben Gold und Schwarzmit dem Askanischen Wappen, ohne dass irgend eine urkundliche Spurvorhanden wäre, welche auf Beziehungen des Geschlechts zu dem Aska-nischen Fürstenhause schliessen Hessen, von Alt-Wangenheim'schen Be-sitzthum am nordöstlichen Harze, oder am Harze überhaupt und unterAnhaltscher oder Askanisch-Sächsischer Herrschaft ist niemals die Rede,und muss daher die Aehnlichkeit im Wappenbilde für durchaus zufälligangesehen werden. Dagegen giebt Schaunat in seiner Client. Fuld.p. 42 ein Bilstein'sches Wappen welches im goldenen Felde einenschwarzen Quer-Balken, von drei Kugeln begleitet, zeigt, und welcheser auf den Heinrich v. Treffurt bezieht, welcher sich 1273 von Bil-stein nannte, aber urkundlich stets das Treffurt'sche Rad im Siegelgeführt hat. Sollte der goldene Schild mit dem schwarzen Balken nunwirklichlich das Wappen der alten Grafen von Bilstein (nicht der letz-ten Grafen aus Hohenstein'schem Stamme) gewesen sein, so liesse sichbei der Dunkelheit, welche über der Geschichte dieser alten Bilsteinerund ihres Comitats in der Germarmark im Altgau und im Wester-gau noch lagert, daran eine wenn auch gewagte Conjectur knüpfen (Lan-dau giebt dem Grafen von Bilstein aber ein ein Beil zum AVappen).
Gehen wir von der Voraussetzung aus, welche weiland ProfessorRein als eine thatsächlich begründete annahm, dass bei dem Zerfallender alten Gaugrafschaften im südlichen und westlichen Thüringen, wozudie Immunitäten der Stifter Fulda und Hersfeld wie die Bestrebungendes Ertzstifts Mainz das Ihrige beitrugen, die Grafengewalt in den einzel-nen Unterabtheilunden der grössern Gaue, den dort angesessenen und prä-dominirenden freien Dynasten-Geschlechtern zur Beute wurde, so stelltsich das Verhältniss für den grossen Westergau namentlich in dieserWeise heraus. Nach Landaus Ermittelungen (Landaus Territorien p.
196 sq.) zerfiselben, vonbeginnend, ilicher Weiseder Voigtei inächst tretenStein (de Lsüdlichen ThBotmässigkeilberg und BWerra, ab(des WesterjAhnherr durcfen-Familie efolgen in dergenheim bisSalza an de:während diefürt an derder Güter v<die Harzgrafehenstein ursammt seineraus der Verl;Germarmarldem EichsfeTonna und (früh in nahe
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