522 DIE FEUERPROBE
viel die Rede war, hatten der Frate und Silvester solche Träume.Gleichwohl forderte der Frate die Mitnahme des Sakramentes nichtschon von Anfang als conditio sine qua non, sondern beantragtesie erst, nachdem die Franziskaner den Kleiderwechsel und dieAblegung des Kreuzes gefordert und diese Forderung mit derFurcht vor Verhexung begründet hatten. Dominikus beteuertebald darauf in glaubwürdigster Weise, er sei fest entschlossen ge-wesen, auf jeden Fall und auch ohne das Sakrament ins Feuer zugehen, im Bewußtsein, daß Gott ihn auch so retten könne. „Icherwog allerdings," erklärte er 140 , „daß viele, die keine FreundeGottes sind, aus dem Wunder keinen Segen gezogen, sondern ge-sagt hätten, das Sakrament, das nicht verbrennen könne, habemich vor der Verbrennung bewahrt. Als ob die sakramentalenGestalten nicht verbrennen könnten, da sie ja doch tatsächlichschon wiederholt ein Raub der Flammen oder von Mäusen an-gefressen wurden, oder sonst verderben, oder der Verdauung un-terliegen, wie es bei jeder Kommunion geschieht. Sage mir, kannetwa der nicht verbrennen, der es ins Feuer trägt, kann der Schleieroder das Gewand etwa nicht Feuer fangen? Selbst tausend Hostienwürden den, der ins Feuer ginge, ohne die Wahrheit auf seinerSeite zu haben, nicht zu retten vermögen."
Mit der Vereitelung der Probe war dem Frate nichts, der Signorieund den Franziskanern alles gedient. War der Frate schon ver-loren, sobald er nicht glänzend gewann, so hatten sie schon ge-wonnen, wenn sie nur nicht verloren. Mit gutem Bedacht hattendie Signoreh am 30. März den Beschluß gefaßt, das Scheitern derProbe solle dem schuldigen Teile, und zwar dem nach ihrem Er-messen schuldigen Teile, als Niederlage angerechnet werden. Das
war ihr Plan, und danach richteten sie selbst wie die Franziskaner
f-- ..... —'
am 7. April ihr Verhalten ein. Die Mitschuld der Franziskanerliegt klar und offen zu Tage. Selbst der letzte Zweifel muß ange-sichts des Signorenbeschlusses vom 30. April 141 schwinden, kraftdessen »den Brüdern vom heiligen Erlöser von S. Miniato zumLohn für den der Stadt bei Aufdeckung gewisser Dinge 142 er-wiesenen großen Dienst Jahr für Jahr am 7. April ein Vierteljahr-hundert hindurch 10 Skudi ausbezahlt werden sollten 143 . Als sieschamlos genug waren, sich den Sünderlohn verabreichen zulassen, mußten sie aus dem Munde des Beamten die bitteren Wortehören: „Nehmet es hin, das Blutgeld für den Gerechten, den ihr