XVII. Kapitel.
DIE PREDIGTEN ÜBER AMOS. DIE KINDER-PROZESSIONEN. ZWIETRACHT UNTER DERBÜRGERSCHAFT.
Das Verbot der Predigt, das dem Frate schon im Breve vom8. September 1495 auferlegt und in dem vom 16. Oktober vonneuem eingeschärft worden war, traf ihn selbst wie seine Anhängerzu hart und diente dem Vorteile seiner kirchlichen und politischenGegner zu offenkundig, als daß nicht die ersteren mit derselbenRührigkeit an seiner Aufhebung hätten arbeiten sollen, mit wel-cher die letzteren an seiner Verhängung tätig gewesen waren.Schon im November 1495 richtete die Signorie die flehentlicheBitte an den Papst, er möge dem Bruder Hieronymus für dennahen Advent die Predigt gestatten. Denn das sei der Mann, vonGott in seiner Barmherzigkeit der Stadt zu ihrem Segen und Heilegeschenkt, rechtschaffen, heiligen Wandels, makelloser Sitten,lauterer Frömmigkeit, bewunderungswürdiger Lehre und, was dasVolk schon von allem Anfange an hingerissen habe, prophetischen,durch die Ereignisse bewährten Blickes. Zwar hätten es gottloseMenschen gewagt, ihn bei Seiner Heiligkeit anzuschwärzen, aberdie ganze Stadt, in der er lebe und musterhaft wirke, könne ihmnur das glänzendste Zeugnis ausstellen. Da das Volk seiner Pre-digt dringend bedürfe und keinen heißeren Wunsch hege, als ihrerwieder teilhaft zu werden, so möge ihm der Papst die Erlaubnishierzu erteilen. Im selben Sinne schrieb die Signorie am gleichenTage auch an den Kardinalprotektor Caraffa', und als die erhoffteGenehmigung ausblieb und zu befürchten war, sie könnte, wennsie auf dem schriftlichen Amtswege betrieben werde, zu spät ein-treffen, so drang die Signorie in den Kardinal, wenigstens einemündliche Erlaubnis des Papstes zu erwirken 2 , wie sie auch ihremGesandten Richard Becchi auftrug, die schriftliche oder münd-liche Einwilligung des Papstes zu betreiben 3 . Die Bemühungen derSignorie blieben ohne Erfolg, das florentinische Volk mußte im
21 Schnitzer, Savonarola