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VORLADUNG NACH ROM
mich nicht auf den Weg hätte machen können, ohne mich ange-sichts des tödlichen Hasses meiner Gegner offenkundiger Lebens-gefahr auszusetzen. Treffen nun aber die Voraussetzungen nichtzu, unter welchen die Anordnungen des Breves erlassen wurden,so müssen mit den Ursachen auch die Wirkungen hinfällig wer-den. Ich unterlasse daher ihre Beobachtung auf Grund des kano-nischen Rechts, sowie der Lehre der Theologen und Kanonisten,besonders des Ferraresen Felinus, einstweilen, bis eine anderwei-tige Verfügung an mich ergeht. Ich bin gerne bereit, mich demUrteile eines unparteiischen Richters zu beugen, wie ich mich,meine Schriften und Predigten stets gerne der Entscheidung desHeiligen Stuhles unterwerfe."
Die Vorstellungen des Frate verfehlten am päpstlichen Hofeihren Eindruck nicht. In der Tat war es die schwache Seite desBreves, daß es die Trennung als die Frucht arglistigerUmtriebe einzelner verschlagener Brüder hinstellte, währendsie tatsächlich auf Betreiben, wenn nicht der Gesamt-heit, so doch der großen Mehrheit der Brüder unterwesentlicher Mitwirkung der obersten Staatsbehörde undganz besonders auch des Kardinalprotektors Caraffa erfolgtwar. Offenbar hatte man sich nun bei der Zurücknahme derTrennung über Caraffa hinweggesetzt. Dadurch aber hatte manihn nun erst recht aufs neue verletzt und ins Lager des Frategedrängt, der auch den Ordensgeneral damals noch durchaus aufseiner Seite hatte. Zum Frate standen aber auch noch andereKardinäle, die ihn kräftig in Schutz nahmen 29 ; es waren ohneZweifel die bekannten Reformfreunde , und es schien bedenklich,sie durch eine allzu schroffe Behandlung des Mannes, in dem sichalle Reformbestrebungen und Reformhoffnungen verkörperten,vor den Kopf zu stoßen. Weniger im Hinblicke auf die Empfeh-lung der florentinischen Signorie 30 , die sich des Frate nur schwachannahm 31 , als vielmehr mit Rücksicht auf die Fürsprache dieserKardinäle, beschloß man nun in Rom, auf die härtesten Forde-rungen des Breves vom 8. September, WiedereinverleibungS. Marcos in die lombardische Kongregation und Unterstellung desFrate unter das Gericht Maggis, zu verzichten, aber doch zugleichdafür zu sorgen, daß er nicht mehr predigen und so der ligisti-schen Politik schaden konnte. Demgemäß sprach der Papst demFrate in einem neuen Breve 32 vom 16. Oktober 1495 sein Miß-