14
Wenn die Zeitungen bei allem dem wassie drucken, zugleich den Namen beiset-zen, so ist die Censur überflüssig.
Denn gesetzt: es wird von Jemand etwas Nach-tbeiliges erzählt, so stebt der Name desjenigender es erzählt, bei, und nun kann der Beleidigtean die Gerichte gehen, wo diese dann entschei-den, wer Recht und Unrecht hat.
Die Censur ist demnach aufgehoben.
Ja sagt man: wenn die Zeitungen das nur auf-nehmen wo der Verfasser seinen Namen nennt,so werden nur sehr Wenige in die Zeitungenschreiben.
Dieses kann allerdings der Fall sein. Ich willein Beispiel an dem deutschen Beobachtergeben, vom Jahr 1817.
Ich lies nämlich einen Aufsatz über den Zweckdes deutscheu Beobachters drucken, und be-sonders darüber, dass man in Deutschland eifrigdamit beschäftigt sei, um eine Verfassung zumachen. Diese Verfassung müsste natürlich aufhistorischen Gründen beruhen, und hierbei bieteder deutsche Beobachter seine Stellung an.
Was war die Folge davon?--------Nur zwei
haben sich genannt, und der eine war der Ju-stitz-Rath Sommer in Arensberg.
8.
Im Jahr 1835 gab Dr. Runkel (ein Bruder vondem Dr. Runkel, der den Hamburger Correspon-denten herausgibt) in Düsseldorf eine Zeitschrift