VIII VORWORT ZUR DRITTEN AUSGABE
reich, Wackernagels lüteralurgeschichte seit 1873 stark veränderte anf-logen erlebt hallen, mit den neuen cilalen.
Die qvantitdl der altd. endsilben habe ich in der Hauptsache nachden von Braune ermittelten regeln bezeichnet, bei lateinischen Wortenaber und bei fremden, nicht deutsch fleclierten namen sah ich von jederlängenangabe um so mehr ab, als nach dieser seile in den verschiedenenteilen des buches sehr verschieden verfahren war. auch dünkt micheine Schreibung wie ecclüsiam XXXV, 17,2 ebenso abgeschmackt, wiewenn wir heute französischen citaten, die wir unserer rede einmengen,die accente weigern wollten.
Neu aufgenommen isl das memento mori XXX 1 " und die baierischebeichte LXXVIII A. Scherer gedachte, wie mir berichtet wurde, auchdie jetzt bei KZeumer MG. form. 628/'. gedruckte gottesurteilsformel mit-zuteilen ; ich habe darauf verzichtet, weil ich wesentliches zur erklärungdes denkmals nicht beizusteuern vermochte und ein sachliches moliv,das seine aufnähme geboten hätte, nicht vorlag. bisher ungedrucktesmaterial ist mehrfach herangezogen, so bei XLVII, 4 und C. ieas übrigensmeine zutaten zu dieser nr. XLVII sowie zu den nrn. XXVII. XL1Xbetrifft, so muss ich bemerken, dass ich von systematischer durchsiehtund Verwertung moderner sugen - und spriclnvörtersamlnngen Umgangnahm, weil ich nicht monate meiner zeit einer arbeit widmen mochte,welche innerhalb des engen rahmens der denkmäler nimmer zu einembefriedigenden abschluss gelangen kann, eine vollständige geschichle derdeutschen Segensformeln und eine Zusammenstellung aller unserer volks-tümlichen Sprichwörter sind dankbare, aber so umfassende aufgaben, dasssie sich nicht nebenher erledigen lassen.
Mehr als die Handexemplare Müllenhoffs und Scherers, denen ichnur vereinzelte nolizen entnehmen konnte, förderten mich eine reihevon bemerkungen, welche EMarlin und MRoediger zu meiner Verfügungstellten, der letztere und EDümmler haben auch sonst mich unterstützt.
Möge diese neubcarbeilung, trotz den oder gerade wegen der ihranhaftenden unvollkommenheilen, ähnlich ihren beiden Vorgängern an-stofs zu rüstigem forlsehrilt geben, denn ein unrecht auf den allein-besilz der Wahrheit steht niemandem zu, erst das zusammenwirken vielerhilft sie im widerstreit der meinungen erringen.
Erlanqen, juli 1891.
E. St.