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fürt durch den Leiter des dortigen österreichischen Beobachtungs-amtes, v. Nog, geführt wurde, stand 1834 Heine so gut wie Börne(vgl. Geiger, „Das junge Deutschland" 1907, S. 222ff.). In jedemFall war Heines Vorsicht vollauf berechtigt, und das Schicksal Laubeswarnte ihn dringend davor, sich in Deutschland wieder blicken zulassen, ehe nicht Demagogenverfolgungen und Ministerialkommissionbeseitigt waren; das geschah erst beim Thronwechsel 1840. Wenn ernach Erscheinen der Vorrede zu den „Französischen Zuständen" da-mit rechnete, sogar in Paris arretiert zu werden, und an eine Fluchtnach London dachte, so war auch diese Furcht nicht unbegründet; nur inden Briefen an die Mutter tat er, zu deren Beruhigung, so, als ob ermit Fleiß übertreibe.
Die Frage: Wann waren Heines „Reisebilder" in Preußen allgemeinverboten ? beantwortet sich also folgendermaßen: Teil 4 seit dem26. Januar bzw. (endgültig) seit dem 5. April 1831, Teil 3 (erst in 2. Auf-lage) seit dem 31. Dezember 1833 bis zum Jahre 1848, das mit den altenBücherverboten aufräumte, um — neuen Platz zu machen; Teil 1 und 2erst vom 11. Dezember 1835 an (das rheinische Sonderverbot schaltethier aus). An diesem Tage dehnte Preußen das schon am 14. Novem-ber 1835 erlassene Verbot gegen sämtliche Schriften des „JungenDeutschlands" ausdrücklich auf Heine aus, und die Bundestagsver-fügung vom 10. Dezember desselben Jahres, der Preußen zuvorgekom-men war, hatte in den übrigen Bundesstaaten ähnliche Maßregeln zurFolge (vgl. mein Buch „Jungdeutscher Sturm und Drang"). Nachdemaber die erläuternde Verfügung vom 16. Februar 1836 den jungdeutschen,außerhalb Preußens erschienenen Büchern das Recht einräumte, sichdurch Unterwerfung unter eine besondere Rezensur den Eingang nachPreußen zu erwirken, war für unverfängliche Objekte der Schaden so gutwie beseitigt. Der Verleger brauchte sie nur dem Oberzensurkollegiumzur Rezensur vorzulegen und um die Debitserlaubnis zu bitten. DenHeineschen „Reisebildern" aber wurde diese Debitserlaubnis ausdrück-lich verweigert! Am 21. November 1840 reichte der Buchhändler Traut-wein — sicher im Auftrag des Verlegers — die eben erschienene 3. Auf-lage des 1. Bandes zur Rezensur ein. Der Spezialzensor für das ..JungeDeutschland", Hofrat Dr. John, hielt das Buch für unbedenklich; zwarsei manches darin, woran ein Zensor Anstoß nehmen würde; aberS. 7 bekenne sich Heine geflissentlich als Anhänger des monarchischenPrinzips, und S. 38f. gebe er seiner antirevolutionären Gesinnung Aus-druck. Auch sei das Ganze zu unbedeutend, um ein besonderes Verbotzu rechtfertigen. Heines Einfluß sei überhaupt sehr gesunken, wieGutzkows eben erschienenes Buch „Börne's Leben" beweise. Das Ober-zensurkollegium aber war anderer Meinung und lehnte am 14. Juli 184Tdie Debitserlaubnis schlankweg ab, ohne nähere Begründung. Mit dem2. Teil ließ Campe daher gar nicht erst einen Versuch machen. Dessen