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HAUPTMANN 342

Mitglieder der Gesellschaft als Arbeiter auf gleichem Fuße behandeln.Selbst das verflossene Sozialistengesetz war nicht gegen Bestrebungenauf Verbesserung des Lohnes oder der Arbeitsbedingungen, sondernnur gegen solche gerichtet, welche durch sozialdemokratische, sozia-listische oder kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehen-den Staats- und Gesellschaftsordnung bezweckten. Das Sozialisten-gesetz ist abgeschafft. Der Polizeipräsident von Berlin aber will dasTheater einem verschärften Sozialistengesetz unterwerfen." Die heu-tigen Arbeiter seien politisch geschult genug, um zu erkennen, daßHauptmanns Drama „weitab von dem engen Boden ihrer Parteian-schauungen steht". Wenn in der sozialdemokratischen Presse andereStimmen laut geworden seien, so hätten sie sich eben geirrt. Leben-dige Schilderungen von Arbeiterelend und Fabrikantenübermut be-deuteten noch nicht die Anpreisung eines sozialdemokratischen Zu-kunftsstaates; eine Besserung solcher Zustände könne auch auf derGrundlage der bestehenden Wirtschaftsordnung geschehen. Nicht ein-mal der Verein „Freie Volksbühne" mit seiner ausgesprochen sozial-demokratischen Tendenz habe bisher „Die Weber" aufgeführt. Im„Deutschen Theater" mit seinem kleinen, gebildeten und teuer zah-lenden Publikum sei eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung schongar nicht zu befürchten. Die soeben erfolgte Uraufführung der„Weber" durch den Verein „Freie Bühne" im Neuen Theater am26. Februar habe eine tiefernste künstlerische Wirkung ausgeübt, aberkeineswegs die Zuhörer zu Vergleichen mit gegenwärtigen Zuständenverleitet. Schon die Darstellung im historischen Kostüm der vierzigerJahre, wie sie auch vom „Deutschen Theater" beabsichtigt sei, habedie Zuhörer gezwungen, die Vorgänge als historische zu betrachten.

Nachdem man so die papiernen Klingen gekreuzt hatte, fand am7. März 1893 die mündliche Verhandlung vor dem Bezirksausschußstatt. Neben dem Präsidenten Kayser fungierten als Teilnehmer Ver-waltungsgerichtsdirektor v. Haugwitz, Landgerichtsdirektor Berner,Techniker Stephan, Maurermeister Koch, Verlagsbuchhändler Springerund Bankier Lipmann. Die vom Kläger beantragte Vorlesung desStücks wurde abgelehnt, da es allen Mitgliedern des Kollegiums vor-her zugegangen sei, und die Rechtsgültigkeit einer Theaterzensur aussitten- und ordnungspolizeilichen Gründen anerkannt. Der Bezirks-ausschuß bezog sich dabei auf die Entscheidungen des Oberverwaltungs-gerichts vom 2. Mai und 1. Dezember 1892 (Klagen des SchriftstellersHans v. Januszkiewicz wegen Verbots seines Stückes „Die Sitte" aufdem Ostendtheater und Otto Erich Hartlebens wegen Verbots der„Hanna Jagert" im Lessingtheater). Neue Momente wurden seitensder streitenden Parteien nicht vorgebracht.

Der Bezirksausschuß kam zur Abweisung der Klage, bestätigte alsodas Verbot. Die Urteilsbegründung umfaßte 97 Folioseiten. Sie gab