551 URANIA
falls sein eigener Brief an Brockhaus vom selben Tag, worin erihm die Vergeblichkeit seines Schrittes zugunsten der „Urania"eröffnete.
Mit diesen Maßregeln gegen Brockhaus gab sich die WienerStaatskanzlei nicht einmal zufrieden. Sie sandte Abschriften des mitAdam Müller geführten Schriftwechsels sofort nach Berlin, mitdessen Zensurbehörde der Verlag zwecks Aufhebung der ihm höchstlästigen und schädlichen Rezensur gerade in eifrigster Unterhandlungstand. Und in Berlin machte die ,,Urania"-Affäre nicht geringe Sen-sation: denn trotz der strengen Rezensur war die „frevelhafte"Anmerkung unbeachtet durchgeschlüpft, das Taschenbuch wurde inBerlin anstandslos verkauft! Sogleich wurde der Zensor Langbeinzur Verantwortung gezogen und das Oberzensurkollegium um seineMeinung befragt.
Die „Pluralität" des Kollegiums hielt, wie sein Vorsitzenderv. Raumer am 17. November berichtete, die Anmerkung für „äußerstanstößig" und war um so mehr überrascht, als der ganze Aufsatz„eine strenge und verdiente Kritik des unsittlichen Geistes, der invielen der dichterisch glänzenden Werke Byrons wohnt", enthalte;es sei „der Gipfel des Frevels", wenn danach die Note mit einem„gleißnerischen Wenn" sich zu sagen erfreche: nach dem Sturzdes einen Tyrannen sei die Menschheit Sklavin vieler Tyrannengeworden. Die Minorität des Kollegiums aber meinte, die Stelle sei„bedingungsweise" gefaßt und ganz allgemein ausgedrückt; ihret-wegen könne man ein im Ausland gedrucktes Buch nicht verbietenund gegen Brockhaus nicht strengere Grundsätze anwenden, es seidenn, daß die über ihn verhängte Maßregel der Rezensur zugleichals eine Disziplinarstrafe zu betrachten sei. „Allerdings!" setzte derPolizeiminister v. Schuckmann am Rande hinzu. Dieselbe Ausredebrauchte der schuldige Zensor: nur wenn es statt „wenn" geheißenhabe „da" oder „weil", könne man die Stelle auf die „jetzt lebenden,mit Gerechtigkeit und Milde herrschenden Monarchen" Europas be-ziehen. Langbein war ein Humorist!
Das Oberzensurkollegium überließ die Entscheidung dem Minister.Einstimmig aber erklärte es sich gegen ein nachträgliches Verbot,das erst recht die Aufmerksamkeit auf die Stelle lenke; dann werdedie Öffentlichkeit denken, der Impuls sei von Wien ausgegangen,weil man dort „äußerem Vernehmen" nach in der Novelle einePersiflage einer Wiener Familie entdeckt haben wolle. Am 30. No-vember entschied Schuckmann: von der nachträglichen Beschlag-nahme sei abzusehen, im übrigen stimme er der Mehrheit des Kolle-giums bei, und dem Zensor Langbein sei ein Verweis zu erteilen.Zu den von Adam Müller nach Wien übermittelten Versicherungendes Verlegers über seine reumütige Bekehrung aber schrieb der