Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
430
Einzelbild herunterladen
 

430 Kleffel,

Etwa erworbene gesetzliche Renten kommen in Abzug.

Einmalige Invalidenunterstützungen können Invaliden gewährt werden,welche hinsichtlich des Lebensalters und der Dienstzeit die Bedingungenfür die Erlangung einer laufenden Invalidenunterstützung nicht erfüllthaben.

Laufende Wittwenunterstützung ist an Frauen ehemaliger Arbeiterzahlbar, welche durch den Tod ihres Mannes in wirkliche Noth gerathensind, und wenn der letztere wenigstens 10 Jahre bei Marinebehörden be-schäftigt gewesen ist. Der Mindestbetrag ist 9 Mark monatlich, der Höchst-betrag die Hälfte der Höhe der Invalidenunterstützung, die der Mannerhalten haben würde, falls er an seinem Todestage für invalide erklärtworden wäre. Gesetzliche Witwengelder kommen in Abzug und dieUnterstützung fällt bei Wiederverheirathung fort.

Einmalige AVittwenunterstützungen können gewährt werden an Frauen,die keine laufende Wittwenunterstützung erhalten.

Kindererziehungsbeihülfen sind zulässig für hinterlassene Kinderunter 14 Jahren von Personen, die während der Beschäftigung bei Ma-rinebehörden verstorben sind, für jede Waise 36 Mark monatlich.Doppelwaisen erhalten den doppelten Satz.

Marine-Werft-Frauen-Verein in Gaarden-Kiel.Zweck des Vereins ist:

1. Die Unterstützung hilfsbedürftiger Angehöriger der Werft (Beamteund Arbeiter) mit Rath und That, Pflege der Kranken durch die vomVerein angestellten Krankenpflegerinnen, Linderung der Nothstände durchVerabreichung von Krankenspeisen, von ärztlich verordneten Stärkungs-mitteln, durch Beschaffung von Arzneien, durch Ausgabe von Speise-marken, Kleidungsstücken und Aehnlichem, nach Gutbeiinden auch durchBeihülfe von Geld.

2. Unterhaltung einer Kinderwarteschule.Die Mittel hierzu werden aufgebracht durch:

a) jährliche Beiträge der Vereinsmitglieder und Ehrenmitglieder,

b) die dem Verein zufallenden Erträgnisse der Eintrittsgelder beimBesuch der Werft und der Sammelbüchse,

c) Einnahmen des Fährbootes der Werft,

d) Zuscliuss aus der Kantine für die Arbeiter der Werft,

e) besondere freiwillige Zuwendungen,

f) höheren Orts bewilligte Zuschüsse, z. B. zur Besoldung von3 Krankenschwestern.-

Mitglieder des Vereins sind die Frauen aller einen Beitrag zahlen-den Angehörigen der Werft.

Die Verwaltung geschieht durch einen Vorstand, dessen Vorsitzende