Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
343
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Specielle Krankenversorgung für Soldaten. (Beim Landheer, im Kriege.) 343

Freiwillig ist, wie Criegern sagt, strenggenommen nur noch derEntschluss teilzunehmen an den Aufgaben; mit dem Entschluss tritteine sittliche Verpflichtung und ein gesetzlicher Zwang ein.

Bei der Armee gliedert sich das Personal in Lazarethpersonal,welches als Lazarethdetachement dem Kriegslazarethpersonal angegliedertwird, in freiwilliges ßegieitdetachement für Krankentransport, in Personalfür Verband und Erfrischungsstationen, in Depotpersonal auf den Sammel-stationen; bei der Besatzungsarmee unterscheidet man Lazarethpersonalund Transportpersonal. Das Personal erhält freie Unterkunft und Be-köstigung, auch eine Geldvergütung, freie Bahnfahrt u. s. w.; es trägteine Felduniform nach neuem Muster mit gestempelter und bezeichneterBinde mit dem Genfer Kreuz.

Die Deutschen Vereine vom Rothen Kreuz, die mit ihnen verbündetenDeutschen Landes-Vereine sowie die Ritterorden (Johanniter, Maltheser,St. Georgs Ritter) sind berechtigt, den Kriegssanitätsdienst zu unterstützen.Gesellschaften u. s. w., welche zu den genannten Vereinen in keinerBeziehung stehen, sind ausgeschlossen, doch hängt ihre Zuziehung injedem einzelnen Falle von der Genehmigung des Kriegsministeriums ab.

Es kann somit in Zukunft Niemand mehr zur freiwilligen Kriegs-krankenpflege gehören, wenn er nicht einem der Vereine angehört, derenZulassung genehmigt ist; es darf persönlich keine Hilfe ausserhalb derVereine stattfinden, kein derartiger Verein darf ausserhalb des Vereins-bundes stehen. Die Deutschen Vereine vom Rothen Kreuz, die DeutschenLandesvereine einschliesslich der Frauenvereine vom Rothen Kreuz stehenunter dem Oentral-Comite. Die genannton Ritterorden bilden Kranken-pfleger und Krankenpflegerinnen aus, geben Sanitätsmaterial und stellenOrdensspitäler zur Verfügung.

Die Zahl der Frauenvereine ist eine grosse; als Hauptverein tretenhervor der vaterländische Frauenverein in Preussen, der BayrischeFrauen verein, der Albertverein in Sachsen, der Württembergische Wohl-thätigkeitsverein, der Badische Frauenverein, der Alice-Frauenverein inHessen, der Mecklenburgische Marien-Frauenverein u. A. m. Seit 1871besteht ein Verband Deutscher Frauen vereine. Das Oentral-Comite bestehtseit 1869. Es ist der berufene Rathgeber für folgende Landesvereine:Preussischer Verein zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger1864 gegründet, Bayrischer Landeshilfsverein, internationaler herein zurPflege im Kriege verwundeter und erkrankter Krieger in Sachsen, Württem-bergischer Sanitätsverein,Männerhülfsverein in Baden, Hilfsverein in Hessen,Vereine in Weimar, Mecklenburg, Oldenburg, Anhalt, Braunschweig,Sachsen-Altenburg, Schaumburg-Lippe und der freien Städte. Seit 1877besteht eine Uebereinkunft zwischen den Männer- und Frauenvereinenin Preussen zur Lösung gemeinsamer Fragen im Wechselverkehr derbeiden Vorstände und gemeinsamer Arbeit im Oentral-Comite, das Zu-sammenarbeiten findet seinen practischen Ausdruck in den Zweigvereinenund setzt sich in den Provinzialvereinen der Landesvereine fort. Das.