Specielle Krankenversorgung für Soldaten. (Beim Landheer, im Kriege.) 329
Fcldetappen- und Kriegsläzarethe sind baldmöglichst für den Zu-gang von der Feldarmee wieder frei zu machen. Es ist deshalb einefortwährende Ueberführung der Verwundeten aus den genannten Laza-rethen in die im Inlande errichteten Reservelazarethe nöthig. Reserve-lazarethe sind die einheimischen Garnisonlazarethe, die bei ausgesprochenerMobilmachung ihren Namen wechseln, die Garnisonlazarethe der Festungenheissen Festungslazarethe.
Bei der Ueberführung ist der Kräftezustand der Verwundeten, dieArt der Verwundung oder Erkrankung, die Entfernung der Lazaretheund das Maass der unterwegs sich bietenden Schutz- und Pflegemittelzu berücksichtigen. Die Krankentransportcommission hat den leitendenArzt der Sanitätszüge mit allen erforderlichen Mittheilungen zu versehen,damit unterwegs wegen Erfrischung, Verpflegung, Erneuerung der Ver-bände, Abgabe nicht weiter transportfähiger Verwundeter das Geeigneteausgeführt werden kann. Geht der Eisenbahntransport in den Bereichder Liniencommandantur — also in die heimathlichen Bahnstrecken über,so ist für den ärztlichen Dienst der der Liniencommandantur beigegebeneArzt verantwortlich; der Militäreisenbahndirection ist in gleicher Weiseein Stabsarzt beigegeben.
Hier kann nun zum Zweck einer geregelten Krankenzerstreuungbereits eine Sonderung nach Krankheitsformen 1 ) stattfinden. Die Kriegs-Sanitäts-Ordnnng bestimmt, dass Schwerkranke näheren Lazarethen, Syphi-litische und Simulationsverdächtige grösseren unter militärärztlicher Lei-tung stehenden Lazarethen, Leichtkranke anderen Lazarethen, krankeund verwundete Kriegsgefangene besonderen Lazarethen zu überweisen sind.
Aus diesem Grunde ist eine Verbindung der Krankentransport-commission mit. den Liniencommandanturen unerlässlich, die sich ins-besondere auf eine fortlaufende Nachricht über verfügbare Lazarethstellenzu erstrecken hat.
Der Transport kann ausser auf den genannten Sanitätszügen nochauf einer Wasserstrasse stattfinden. Baumann schlägt die Schaffungvon Etappensanitätsdetachements vor (D. M. Z. XX, S. 645), die denTransport von Feldlazareth zum Bahnhof oder zur Schiffsstation zu be-wirken hätte; Haase will den Transport vom Feldlazareth zur Voll-bahnstation mit der Schraalbahn ausgeführt wissen; daneben wird auchder Wagentransport zu Recht bestehen.
Im Bereich der Besatzungsarmee regelt sich der innere Dienstbetriebin den Festungs- und Reservelazarethen nach den für Friedenslazarethegültigen Bestimmungen.
Neu errichtete Reservelazarethe werden zur Aufnahme Kranker be-stimmt, Garnison- und Hülfslazarethe, zweckentsprechend eingerichteteCivilheilanstalten, Ortslazarethe, Barackenlazarethe sind gegebenen Fallsdurch Anfügen von Zelten, Döcker'schen oder anderen Baracken zu er-
x ) Die Behandlung der von Kriegsseuchen Befallenen findet in den Seuchen-lazarethen nach allgemein gütigen Grundsätzen statt.