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Feilchenfeld,
Anzahl
Eigenes
Isolir-
Anstalt.
derZöglinge.
Krankenhaus.
Krankenzimmer.
zimmer.
38. Waisenhaus Königsberg
__
_
Ja
Ja
O.-Pr.
39. Israelitisch. Waisenhaus
28
__
1
1
Dinslaken.
40. Israelitisch. Waisenhaus
—
—
0
0
Fürth.
41. Israelit. Waisenanstalt
—
—
2
Ja
Wilhelmspflege. Esslin-
gen.
42. Israelit. Waisenanstalt
60
—
2
!)
Breslau.
43. Deutsch - Israelitisches
—
—
1
»
Kinderheim Dietz a. L.
44. Auerbach'sches Waisen-
78
Ja
—
n
haus. Berlin.
45. Reichenheim'sches Wai-
79
—
0
J)
senhaus. Berlin.
46. Rummelsburger Waisen-
—
Ja
—
---
haus.
47. Israelitisch. Waisenhaus.
20
—
1 mit 3 Betten*
Ja
Hamburg.
48. Knabenrettungshaus Cö-
24—26
—
1
—
then bei Falkenberg
(O.-Mark.)
haus, die kgl. Waisen- und Schulanstalt von Bunzlau 1 ), die KlosterschuloRossleben, das Alumnat der Fürstenschuie St. Afra in Meissen, das Pä-dagogium zu Putbus, und zu Ostrau bei Filehne, einige der grösserenZwangserziehungsanstalten und andere mehr. Die Mehrzahl der in Fragestehenden Anstalten hat ein oder mehrere besondere Krankenzimmer,meist darunter ein Isolirzimmer für auf Infectionskrankheiten verdäch-tige Kinder; fast alle Anstalten haben das Bestreben, alle schwer er-krankten Kinder und alle Infectionskranke möglichst schnell in ein be-nachbartes Krankenhaus zu schaffen. Die ärztliche Aufsicht ist in denallermeisten Instituten derart geregelt, dass ein bestimmter Arzt alsHausarzt angestellt ist, und bei allen Erkrankungsfällen sofort zugezogenwird; in einigen Anstalten wird von Fall zu Fall ein benachbarter Arztzur Behandlung eines etwa erkrankten Kindes geholt. Nur in sehr we-nigen Anstalten wohnt ein Arzt dauernd als wirklicher Institutsarzt; aberhäufig ist doch der ärztliche Dienst in den grösseren Anstalten derartgeregelt, dass der Hausarzt täglich oder mehrmals in der Woche zu be-stimmten Zeiten Sprechstunden im Institute abhält und regelmässig alle
J ) Ministerialber. f. d. gesammt. innere Verwaltung in d. Kgl. Preuss. Staate.1835. S. 148 ff.
Specielle Krankenversorgung für Schüler und Waisen.
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Verbindungmit einemKranken-hause.
Ja bei schwe-ren Fällen u.Ansteckungs-gefahr.
do.
do.do.do.do.
do.
2 Anstaltsärzteu. Spe-cialarzt nach Bedarf.
Hausarzt.
Hausarzt, bei BedarfSpecialarzt.
Hausarzt.
2 Hausärzte.
Hausarzt.
Hausarzt und Special-arzt.
Anstaltsarzt wohnt imHause.
Hausarzt.
Arzt bei Krankheitenzugezogen.
Das Hauspersonal.
0
Krankenschwestern b.Bedarf.
do.
* Meist nur als Beobach-tungs-Station.
Kinder besichtigt; für besondere Erkrankungen werden bestimmte Spe-cialärzte zugezogen;- auch für zahnärztliche Behandlung ist vielfach ge-sorgt. Die Wartung der kranken Kinder wird in einigen Anstalten durchgeprüfte Krankenpfleger (meist frühere Läzarethgehilfen) und Kranken-pflegerinnen besorgt, die dauernd angestellt sind; häufig aber wird dioPflege dem gewöhnlichen Personale überlassen; in einzelnen Häusernwerden je nach Bedarf geprüfte Krankenpfleger oder Schwestern zuge-zogen. Während die Hauptzahl der in Deutschland bestehenden Er-ziehungsanstalten und Waisenhäuser in der geschilderten Weise für ihreerkrankten Zöglinge sorgt, giebt es doch noch eine ganze Anzahl vonHäusern, in denen in keiner Weise für Krankenpflege dauernde Einrich-tungen getroffen sind. Zur Beleuchtung des Ausgeführten mag vor-stehende Uebersichtstabelle dienen über einige Anstalten, über die ichNäheres erfahren konnte.
Gesetzlich geregelt ist die Krankenpflege in Bayern durch einenMinisterialerlass vom 12. Februar 1874'): An sämmtliche Kgl. Regie-rungen, Kammern des Inneren, die erzbischöflichen und bischöflichen
: ) Ministerialblatt für kirchliche und Schulangelegenheiten im KönigreichBayern. München 1874. No. 8.