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2,2 (1903)
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161
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Speoielle Krankenver'sörgung für Schüler und Waisen. 161

wobei er das Aussehen derselben zu Rathe ziehen muss, welclies oftgewisse Fehler und höchst gefahrliche Gewohnheiten auch wider Willender damit behafteten entdeckt." 1806 wird im bayerschen Kadetten-korps ein Krankenaufseher erwähnt, der auch das Kämmen, Fussbaden,Nagelschneidcn und Zahnputzen zu überwachen hat. 1810 wurde dieBehandlung durch einen Zahnarzt eingeführt. 1840 tritt an Stelle desKrankenaufsehers, eines gewöhnlichen Baders, ein militärärztiicher Prak-tikant, 1844 ein Unterarzt, welchem gleichzeitig Wohnung in der Näheder Kranken angewiesen wurde; ausserdem besteht immer schon einordinirender Arzt. 1854 wohnten bereits ein Arzt, ein Chirurg und derAssistenzarzt im Hause. Zur Zeit ist die Krankenpflege in den Kadetten-anstalten in derselben Weise wie bei der Armee geregelt; es. wird unter-schieden zwischen Revierkranken und Lazarethkranken. Die Friedens-sanitätsordnung sagt, darüber:§ 36. Für die HauptkadettenanstaltLichterfelde und die Provinzialkadettenanstalten regelt sich der Dienstdes Oberstabsarztes und der Stabsärzte, sowie der den Anstalten zuge-theilten Assistenzärzte nach den in dieser Beziehung bestehenden beson-deren Bestimmungen (eine Heranziehung der genannten Sanitätsofficierezu anderem Dienste darf nur nach vorheriger Einverständnisserklärungdes Kommandos der betreffenden Anstalt erfolgen). § 40. Beim grossenMilitärwaisenhause in Potsdam und Schloss Pretzsch ist bezüglich desSanitätsdienstes vertragsmässiges Abkommen mit Aerzten getroffen."Diebesonderen Bestimmungen" sind nirgends veröffentlicht und auchnicht zugänglich; ebensowenig werden im Sanitätsbericht über die preus-sische Armee die Gesundheitsverhältnisse in den Kadettenanstalten er-wähnt; in dem bayrischen Berichte dagegen finden sich einige Zahlen;allerdings ist genaues auch aus ihnen nicht zu ersehen, da die einzelnenKrankheiten der Kadetten mit denen der Soldaten des I. Armeecorpszusammengestellt sind. 1890/91 betrug bei einer Iststärke von 196 Ka-detten der Zuzug im Lazareth 215, im Revier 6, im Lazareth und Revier4, davon wurden geheilt 217, Abgang 8; und zwar waren dazu erfor-derlich 1499 Behandlungstage im Lazareth, 96 im Revier.

Die Kranken Versorgung in den zur Zeit bestehenden Internaten undAVaisenhäusern ist fast ganz den Leitern der betreffenden Anstalten über-lassen und daher auch in sehr verschiedener Weise geregelt; während anmanchen Stellen die Fürsorge für erkrankte Zöglinge eine recht primi-tive ist, finden wir sie an anderen Orten in trefflicher Weise durchge-führt. Zu den bestversorgten Anstalten können wir eine Anzahl derenglischen Alumnate rechnen, die allerdings über sehr grosse Mittel ver-fügen, wie z. B. die Rugby School in London, die seit 24 Jahren anDr. Clement Dukes einen sorgsamen, ärztlichen Berather hat, der sichum die Schulhygiene und Krankenfürsorge in den Anstalten ein grossesVordienst erworben hat. Dieses Internat besitzt bei einer Belagzahl von400 Schülern ein grosses Krankenhaus mit allem modernen Comfort;ähnlich gut sind die Franke'schen Stiftungen in Halle versorgt, diek. k. Theresianische Akademie in AVien, das Rummelsburger Waisen-Handbuch der Krankenvcrsorgiing u. Krankenpflege. II. Bd. 2. Abth. l }