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Krankenhäusern des Vereinsbezirkes in Verbindung; im IbbenbürenerKnappschaftsvereine finden kranke Mitglieder in den katholischen Kran-kenhäusern zu Ibbenbüren und Meltingen Pflege. Auch der Minden-Ravensberger Knappschaftsverein hat mit mehreren KrankenhäusernVerträge abgeschlossen, und die Mitglieder des Gottesgabener Knapp-schaftsverein werden bei nothwendig werdender Krankenhausbehandlungim Krankenhause zu Rheine untergebracht.
Im Oberbergamtsbezirk Bonn hat der Eschweiler Knappschaftsvereinmit den Hospitälern Eschweiler, Stolberg und Langerwehe Verträge ab-geschlossen, und aus dem Eifel-Knappschaftsverein werden in schwierigenKrankheits- und Verletzungsfällen die Vereinsmitglieder in die klinischenAnstalten zu Bonn geschickt. Dasselbe geschieht mit den Mitgliederndes Knappschaftsvereins der Stromberger Neuhütte, die ihre Mitgliederausserdem in die Augenheiianstalt nach Wiesbaden und in das Hospitalnach Bingen sendet.
Das dem Neunkirchener Knappschaftsverein zur Verfügung stehendeLazareth gehört den Werkseigenthümern und ist dem Verein pachtweiseüberlassen.
Auch das Lazareth der Dillinger Hüttenwerke gehört den Werks-eigenthümern; dasselbe ist dem Knappschaftsverein unentgeltlich über-lassen ; die Lazaretheinrichtung dagegen ist Eigenthum des Vereins. VomNeuen St. Wendeler Knappschaftsvereine werden schwerkranke Mitgliederin dem Hospital zu St. Wendel untergebracht.
Im Olper Knappschaftsverein legt man die schwerkranken Mitgliedersoweit erforderlich, in die städtischen Krankenhäuser zu Olpe, Attendorn,Altenhunden, beziehungsweise in die Klinik zu Giessen. Auch aus demArnsberger Knappschaftsverein werden die Mitglieder erforderlichenfallsin dem Krankenhause zu Altenhunden oder in der Universitätsklinik zuGiessen untergebracht.
Die Mitglieder des Wetzlarer Knappschaftsvereins kommen im Be-darfsfalle nach Giessen oder Marburg in die dortigen Universitätskliniken,in die berufsgenossenschaftliche Heilanstalt zu Bonn, oder auch in dasstädtische Krankenhaus nach Wetzlar. Dem Deutzer Verein dient dasKrankenhaus zu Bensberg zur Aufnahme der schwerer erkrankten Mit-glieder.
Trotz dieser zahlreichen Verträge mit Krankenhäusern, die theilsGemeinden, dem Staate oder den Werksbesitzern gehören, giebt es einegrössere Anzahl von allerdings kleinen Vereinen, die anscheinend ohneVerbindung mit einem Krankenhause stehen, und deren Mitglieder somitauf die Wohlthaten der Krankenhausbehandlung verzichten müssen.
Die 28 eigenen Lazarcthe der Knappschaftsvereine im Jahre 1895vertheilen sich auf die einzelnen Oberbergamtsbezirke in folgenderWeise:
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