Speciolle Krankenversorgung für Arbeiter (Anhang für Bergarbeiter). 83
Im Oberborgamtsbezirk Dortmund kommen im Ibbenbürener Knapp-schaftsverein auf einen Arzt 64 Mitglieder, im Neusalzwerker K. V. nur22 Mitglieder:
im Rothenf eider KV. . .... 53 Mitglieder
im Salzkothener K V. ..... 17 „
im Gottesgabener K. V ...... 7 „
im Sassendorfer K. V ...... 27 „
Auch im Oberbergamtsbezirk Bonn finden sich kleine Knappschafts-sprengel, so kommen auf einen Arzt im Knappschaftsverein
der Saline Münster a. St..... 12 Mitglieder
der Saline Theodorshalle .... 16 „
im K. V. Eifel........ 55 „
im neuen St. Wendeler K. V. ... 21 „
im K. V. der Hohenzollern'schen
Lande ........... 42 „
im K. V. der Saline Werl, Neuwerk
und Hoppe......... 52 „
Abgesehen von diesen kleinen und kleinsten Vereinen, kann manwohl annehmen, dass die Durchschnittszahl der Vereinsmitglieder ineinem Curbezirk 1000 betragen dürfte 1 ). Wenn hierzu noch die Frauenund Kinder der Voll- und Minderberechtigten in Höhe von durchschnitt-lich 2400 Köpfen hinzukommen, so würde für den einzelnen Cur-sprengel die Anzahl der Curberechtigten in den Vereinen, in denenauch die Frauen und Kinder der Mitglieder freie ärztliche Behandlunggemessen, 3400 Köpfe betragen.
In diesem ihm vom Knappschaftvorstande genau umschriebenenund abgegrenzten Sprengel oder Curbezirk hat der Knappschaftsarztdie contractliche Verpflichtung übernommen die ärztliche Behandlungder voll- und minderberechtigten Mitglieder, unter Umständen auch ihrerFrauen und Kinder, der letzteren, soweit sie unter 15 Jahren sind, und derInvaliden zu versehen. Er hat die Verpflichtung kleinere Operationen ohnebesondere Vergütung vorzunehmen; für geburtshülfliche Operationen bei denFrauen der Kassenmitglieder wird gewöhnlich besonders Zahlung geleistet.Bei Unglücksfällen auf der Grube des Bezirks ist der Arzt ver-pflichtet, der Aufforderung der Grubenbeamten alsbaldige Folge zugeben und sich auf der betreffenden Bergwerksanlage der Bestellung ent-sprechend, sofort einzufinden. Der Knappschaftsarzt hat täglich Sprech-stunden abzuhalten, muss aber auch die Kranken, sofern dieselben bett-lägerig oder sonst nicht fähig sind, den Arzt aufzusuchen, in ihrerWohnung behandeln. Kranke, bei denen die häusliche Pflege nicht aus-reichend erscheint, bei denen grössere operative Eingriffe oder ein be-sonderes in der Revierbehandlung nicht angängiges oder durchführbaresHeilverfahren angezeigt erscheint, sowie diejenigen Kranken, die an an-
J ) Im Waldenburger Bezirk des Niederschlesischen Knappschaftsvereins imJahre 1896: 1182 und einschliesslich der Invaliden 1255.
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