Fürsorge für Kranke durch die Gesetzgebung (Krankenpllegegesetzgebung). 1057
d) Steigt das Wasser nur langsam, so ist, während von Zeit zu Zeit der Wasser-stand gemessen wird, so viel Kalkbrühe einzufüllen, als der Bilgeraum ohne Schadenfür die Ladung aufnehmen kann. Hierbei müssen die Schiffszeichnungen und dieAngaben des Schiffers berücksichtigt werden. Als Anhaltspunkt diene, dass bei Holz-schiffen 40—60 1 Kalkbrühe auf 1 rn Schiffslänge erforderlich sind, bei eisernenSchiffen 60—120 1 auf 1 m Schiffslänge; bei Schiffen mit Doppelboden, Brunnen undRinnsteinen im Ganzen 20—80—100 cbm. Auf manchen Schiffen sind Rohrleitungenvorhanden, welche nicht wie die Pumpen und Peilrohre in die hintersten, tiefstenTheile des Schiffsbodens bezw. der einzelnen Abtheilungen, sondern in die vorderen,höher gelegenen Theile desselben führen. Diese sind dann vorzugsweise zu be-nutzen, weil dadurch die Vermischung des Desinfectionsmittels mit dem Bilgewassererleichtert und besser gesichert wird. Auf Schiffen mit getrennten Abtheilungen mussjede Abtheilung für sich in der angegebenen Weise behandelt werden.
§ 19. Die Desinfection des Ballastwassers wird mit Kalkmilch (§ 8c 1)ausgeführt, welche in solchen Mengen zuzusetzen ist, dass das Ballastwasser 2 Thl.Kalk in 1000 Thl. Wasser enthält. Die zugesetzte Kalkmilch muss innigst mit demWasser vermischt, daher während einer Stunde umgerührt werden. Nach einstündigerderartiger Einwirkung der Kalkmilch kann das Ballastwasser ausgepumpt werden.Sind die Tanks im Doppelboden des Schiffes, so wird es sich in der Regel empfehlen,das Ballastwasser aus diesen Tanks nach und nach in den Maschinenbilgeraum über-pumpen zu lassen und hier mit Kalkmilch zu mischen. Handelt es sich um stehendeTanks in den Laderäumen, so kann man unter Umständen die Kalkmilch direct indie Tanks hineinschütten und kräftig umrühren lassen. Zu diesen Maassnahmen istin jedem Falle der technische Beirath des Schiffsmaschinisten einzuholen.
§ 20. Trinkwasser an Bord kann ebenfalls durch Versetzen mit Kalkmilchin der Menge, dass auf 1000 Theile Wasser 2 Theile Kalk kommen, bei einstündigerEinwirkung desselben desinficirt werden. Unter Umständen kann Trinkwasser auchdurch Hitze desinficirt werden, indem man Dampf genügend lange in die Wasser-tanks einleitet (Klingelthermometer). Zur Unbrauchbarmachung des Wassers lassensich auch Säuren, z. B. Essigsäure verwenden, was sich insbesondere bei hölzernenWasserfässern empfiehlt. Das Wasser muss dann deutlich sauer reagiren.
B. Pest.I. Allgemeines.
§ 21. Auf allen Schiffen aus einem Hafen, gegen dessen Herkünfte wegen derPestgefahr die gesundheitspolizeiliche Controle angeordnet ist, sind das Gepäck derReisenden und Mannschaft, die in einem solchen Hafen an Bord genommen wordensind, ferner das Trink- und Gebrauchswasser, das Bilgewasser und der aus solchemHafen stammende Wasserballast, sowie alle Gegenstände, die nach Ansicht des be-amteten Arztes als mit dem Ansteckungsstoff der Pest behaftet zu erachten sind, zudesinficiren.
§ 22. Sofern vor oder bei der Ankunft Pestfälle vorgekommen sind, müssenausserdem alle Wohnräume und Gegenstände des täglichen Gebrauchs an Bord ein-schliessich der Kleider und des Gepäcks der Reisenden und der Mannschaft desin-ficirt werden.
§ 23. Die Aborte auf Schiffen sind meist so eingerichtet, dass die Ausleerungenunmittelbar ins Wasser gelangen. Auf verseuchten Schiffen sind diese Closets für dieDauer des Aufenthalts im Hafen zu schliessen und besondere Eimerclosets an Bordzu verwenden, deren Inhalt täglich desinficirt werden muss.
Handbuch der Krankenversorgung u. Krankenpflege. II. Bd. ß^
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