Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
722
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722 G. Meyer,

der Medicin am Dienst betheiligt. Als unterstützende Mitglieder könnender Rettungsabtheilung auch andere practische Aerzte angehören, welchesich besonders bei grösseren Unglücksfällen zur Verfügung zu stellenhaben, aber auch bei kleineren Unfällen herangezogen werden können.In der ersten Feuerwache findet zugleich im besonderen Wachtzimmerder Wachtdienst statt, welcher stets von einem Arzte (auf besondereBestimmung auch von mehreren) besorgt wird. Der Dienstplan der Aerztewird monatlich festgesetzt. Die Aerzte sind durch Ehrenwort verpflichtet,den Dienst pünktlich innezuhalten. Kein Arzt darf sich vom Dienstentfernen, bevor die Ablösung eingetroffen ist. Ausser dem Arzt sindSanitätsmänner stets auf der Wache. Zur Hülfsleistung ausserhalbder Wache darf sich der Arzt nur im Rettungswagen begeben, mitAusnahme von Fällen, welche in der Nähe der Wache sich ereignen,zu welchen er in Begleitung eines Sanitätsmannes eilt. Betrunkene,welche keine frische Verletzung haben oder nicht plötzlich erkrankt sind,werden nicht transportirt und nicht in der Wache aufgenommen.EineOperation oder Arzneianweisung ist nur praxisberechtigten Aerzten ge-stattet. Ferner haben sich alle jene Feuerwehrärzte, welche noch nichtpraxisberechtigt sind, der Verabreichung scharf wirkender Arzneimittelund der Injectionen zu enthalten." In der Wache wird allen frisch Ver-letzten und plötzlich Erkrankten Hülfe geleistet. Zur Weiterbehandlungsind sie an einen Arzt oder in ein Krankenhaus zu weisen, weitere Be-handlung odersogenannte Ambulanz darf in der Wache unter keinerBedingung stattfinden". Die Mitglieder der Rettungsabtheilung habenjährlich Rettungsübungen.

An Material sind zur Verfügung drei Rettungswagen für je eineTrage, ein Rettungswagen für zwei Bahren, zwei Rettungswagen für vierTragen, ein Vorrathswagen, Räderbahre. Im Jahre 1900 hatte dieRettungsabtheilung 2216 Hülfsleistungen. DieBespannung der frei-willigen Feuerwehr", welche die Bespannung für die Gesammtfeuerwehrund die Rettungswagen zu stellen hat, bezieht für diese Leistung seitensder Stadtgemeinde jährlich 14 200 Kronen, sowie miethsfreie Räume fürStallungen etc.

In Kolozsvär wurde eine freiwillige Rettungsgesellschaft am7. November 1891 begründet. Sie eröffnete ihre Thätigkeit am 27 Januar1892. Das Ziel der Gesellschaft ist, bei Unglücksfällen in der Stadt,deren Umgebung, bei Eisenbahn Unfällen in ganz Siebenbürgen die ersteärztliche Hülfe zu leisten. Ferner übernimmt sie im Frieden und imKriege Krankentransporte, entsendet fliegende Wachen zu Bränden, Festen,Volksversammlungen, Theater, Pferderennen. Zu diesem Zwecke ist dieGesellschaft mit Krankenwagen und Bespannung, Tragen und Verbandmittelnausgerüstet. In der Stadt ist eine Centralstation mit Kutscher, Dienerund drei Pferden vorhanden. Tag und Nacht sind Aerzte und Medicinerin Bereitschaft, und zwar von 71 Uhr Vormittags zwei Aerzte und von17 Uhr Nachmittags noch drei Mediciner. Nachts sind zwei Aerzteund sechs Mediciner, welche in der Station wohnen, dienstbereit. Bei