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2,1 (1902)
Entstehung
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647
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Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens.

647

Uebersicht über die tödtlichen Verunglückungen in Berlinwährend der Jahre 1888—1897.

1888

889

1890

1891

1S92

1893

1894

1895

1896

1897

Im

Ganzen

a) Verbrennen .....

b) Erfrieren .......

e) Ertrinken.......

rl) Erhängen .......

e) Ersticken .......

f) Hitzschlag ......

g) Blitzschlag......

h) Explosion ......

i) Ueberfahren .....

k) Sturz und Schlag . .

I) Schussverletzung . .

m) Schnitt-, Stich- und

Bisswunden .....

n) Operationen .....

Im Ganzen

403

94

182

29

72

176

62

1811

51

2

97

153

29

2

1

66171101

1215

39

1

106

200

38

1

2

68

211

100

915

37

1

118

184

44

1

4

60

186

116

919

55

107

227

32

8

1

55

190

112

824

40

6

117

217

35

45175

80

1135

40

1

126

222

44

2

66

192

94

1531

473

88

193

39

9

2

65

217

95

1637

45

1

111

209

36

6

4

64

193

114

54

103

220

53

2

70

230

106

20 2146 34

446

18

1067

2007

379

22

1

15

631

1941

980

139

267

687 700 790 779 819 761 833

804 849 ! 893 7913

Rettung im oder auf dem Eise Verunglückter.Am meisten ereignen sich Unfälle dieser Art beim Schlittschuh-laufen oder bei sonstigem Ueberschreiten von Eisflächen. Zur Rettungdient oft noch heute die seit Alters her gebräuchliche Eisloiter,welche in Frankreich ganz passend abgeändert worden ist, indem zweiLeitern kreuzweise zusammengebunden werden, so dass sie von vierSeiten auf dem Eise über der Einbruchsöffnung' aufruhen. Von diesenLeitern als festen Stützpunkten aus kann dann die Rettung der Ein-gebrochenen stattfinden.

Für die betreffenden Hülfsstationen sind ferner Leinen, Haken,Boote vorzusehen, in weichen die Verunglückten ans Ufer zu bringensind. Delahaye hat noch einen Apparat zum Herausfischen Ertrun-kener angegeben, welcher einer grossen Angel gleicht, bei welcher einStück Holz als Schwimmer angebracht ist. Der Haken verläuft invier Zinken und soll den Anzug des Verunglückten fassen. Natürlichist das Geräth' nur für bekleidete Menschen zu benutzen, also nicht inBadeanstalten und in solchen Fällen, wo unbekleidete Personen verun-glücken.

Nach Rettung der Verunglückten sind erforderlichen Falls Wieder-belebungsversuche anzustellen, zu welchem Zwecke das Personal derStationen in der Leistung der ersten Hülfe ausgebildet sein muss, wiedies wohl überall an den Seeküsten als auch an Binnenwässern der Fallist. Zu sorgen ist ferner für Gebäude, wo die Verunglückten unterge-bracht werden können, um sie in passender Weise zu lagern, zu erwärmen,zu laben und sonstige Maassnahmen mit ihnen zu treffen. Besondersist für Anzüge, am besten aus Flanell, zu sorgen, da die durchnässteKleidung nicht sofort wieder zu gebrauchen ist. Für einzelne Fälle ist