Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 641
hat 25 Rettungsstationen mit Aussichtsturm und ständiger Tag-end Nachtwache. Die Gesellschaft erhält von der Regierung einenjährlichen Zuschuss. Ihr Zweck ist die Rettung von Menschenleben undvon Eigenthum bei Schiffsunglücken in der Nähe der Japanischen Küste.Die Geschäftsstelle ist in Tokio, Sojuro-cho (Strasse) No. 10. An denKüsten, wc öfters Schilfsunfälle sich ereignen, müssen Rettungsvor-kehrungen, Aussichtsthurm und Rettungsboote vorhanden sein. Mit-glieder, welche sich mit eigener Gefahr der Rettung widmen, erhaltenein besonderes Zeichen. Diejenigen, welche Verletzungen erhalten haben,erlangen materielle Unterstützung von der Gesellschaft. Wer zuerst einSchiffsunglück meldet, erhält eine Geldbelohnung. Im ganzen Land sindZweigvereine vorhanden. Die Satzungen und Dienstanweisungen für alleBeamte der Gesellschaft sind sehr genau und ausführlich abgefasst.
Bei Schiffsunfällen muss das betreffende Ortsoberhaupt die Hülfe-lcistungen beaufsichtigen, die Bürgerschaft zum Helfen aufrufen. Fernermüssen Aerzte zur Hülfe geholt werden. Kein Bürger darf seine Hülfe,wenn er vom Oberhaupt gerufen wird, verweigern. Die Rettung darfnicht gegen den Willen ausgeführt werden, mit Ausnahme des Falles,dass der Oapitän nicht genügend für die Rettung seiner Leute gethanoder üble Absicht hat. Die beim Schiffbruch geretteten Sachenmüssen vom Oberhaupt aufbewahrt werden, Postsachen sind schnelldem nächsten Postamte zu übergeben. Das Oberhaupt kann geretteteSachen, ferner Gegenstände, welche nicht lange aufbewahrt werden könnenoder dadurch entwerthet werden etc., verkaufen und das Geld einigeZeit aufbewahren. Wer dem Anruf des Oberhauptes zur Rettung nichtFolge leistet, wird mit 100 Mk. Geldstrafe bestraft. Gleichfalls werdendiejenigen bestraft, welche den Befehlen bei den Rettungsarbeiten nichtfolgen oder die Rettungsarbeiten stören.
2. Rettung aus Wassersgefahr an Binnenwässern.a) Wasserwehren.
Die Wasserwehren dienen zum Schutz des Lebens und Eigenthumsbei Ueberschwemmungen durch Austritt von Flüssen, Binnenseen etc.
Sie sind vorzugsweise in Deutschland und Frankreich organisirt,und zwar freiwillige Wasserwehren in Hirschberg in Schlesien undDannenberg an der Elbe, während eine Kreiswasserwehr im KreiseMarienburg in Westpreussen besteht. Ausserdem sind in HaderslebenVorkehrungen ähnlicher Art getroffen. Um ein Muster für die Organi-sation dieses Rettungsdienstes zu geben, sollen die genannten Einrich-tungen geschildert werden.
Die Wasserwehr in Hirschberg wurde auf Veranlassung derRegierung nach der grossen Wasserkatastrophe im Jahre 1897 begründet.Es wurden hauptsächlich ehemalige Pioniere, Matrosen, Seesoldaten auf-gefordert, zu einer solchen Wehr zusammenzutreten. Die Wehr wurdemit 21 Mann errichtet. Sie besteht aus Bürgern, die es sich zur
Handbuch der Krankenversorgung u. Krankenpflege. II. Bd. 41