Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
558
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558 G. Meyer,

426 auf England, 5 auf Indien.

22 „ Wales, 41 „ die Oolonieen,

51 „ Irland, 27 „ auswärtige Staaten und das Meer.

. 47 „ Schottland,Die Ausgaben betrugen 2625 Pfund, d. h. etwa 52 500 Mark imJahre 1900.

Die Zahl der ausgezeichneten Personen war sehr beträchtlich. Eserhielten:

die goldene Medaille..... 1 Person,

„ silberne Medaille .....15 Personen,

„ bronzene Medaille ..... 196 „

„ „ Schnalle ..... 7 „

Ehrenzeugnisse auf Pergament . . 376 „„ „ Papier .... 69 „

Geldbelohnungen ....... 57 „

Die goldene Stanhope-Medaille wird alljährlich einmal zur Auszeich-nung der besten Rettungsthat zur Erinnerung an Capitän Stanhopeverliehen.

Unter den Ausgezeichneten befanden sich 44 Angehörige der Marine,der Kästenwachen und Marinereserven, 86 Beamte und Mannschaftendes Landheeres, 14 Mitglieder der indischen, 1 der übrigen Oolonieen,32 von der Polizei.

Auch am Wasser in Regent's-Park hat die Gesellschaft jetzt eineStation errichtet und an mehr als 300 Stellen in und um London undan der Themse Geräthe zur Rettung Ertrinkender, Rettungsgürtel,Boote etc., angebracht".

Bis Ende des Jahres 1900 hatte die Gesellschaft 31085 Fälle vonRettungen zu verzeichnen.

Noch verdient eine Gesellschaft der Erwähnung, von welcher inspäteren Jahren kaum noch die Rede, obwohl ihre Einrichtung und ihreVorkehrungen ganz vorzügliche waren, die kurz angeführte Rettungsan-stalt für Verunglückte in Wien von 1803. Da diese Anstalt eine be-hördliche war, während, die in anderen Städten, in Amsterdam, Paris,London als freiwillige, von Privaten ins Leben gerufene und erhaltenezu gelten haben, so verdient der Inhalt des „Circulares", welches imAnhang der k. Wiener Zeitung No. 54 vom Jahre 1803 erschien, einewortgetreue Wiedergabe:

Anhang zur lt. Wiener Zeitung No. 54. — 1803.

Cireulare

von der k. k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich

unter der Enns.Für die Residenzstadt Wien und deren Bezirk inner den Linien.Errichtung einer Rettungsanstalt für Verunglückte und Todtscheinende.„Durch ein höchstes Patent vom 1. Julius 1769, und durch das Regierungs-Circulare vom 23. Hornnng 1799 sind zwar die Vorschriften öffentlich bekannt ge-macht worden, nach welchen Personen, die durch einen Unglücksfall augenblicklich