482 G. Meyer,
Wohnung des Kranken und Art der Erkrankung genau die Zeit derTelephonmeldung enthält, welche mit farbigem Uhrstempel vermerktwird. Dieser befindet sich auf der Kückseite einer Taschenuhr; die ausGummi gefertigten Zeiger werden selbstthätig von den vorderen Uhr-zeigern auf die aus Gummi bestehenden Ziffern des Zifferblattes ein-gestellt. Der Aufsichtsbeamte meldet sogleich mit Fernsprecher der derWohnung des betreffenden Kranken zunächst gelegenen Ambulance Stationdie Adresse des Kranken und von der Canzlei der Station wird dannder Befehl zur Ausführung des Transportes ertheilt. Nur Kranke mitPocken, Diphtherie und Fiebern (Enteric, Scharlach, Relapsing etc.) dürfenin die Krankenanstalten des Board aufgenommen werden.
In der Nähe der Stationen Wohnende können die Meldung auchdirect in der Canzlei derselben anbringen, wie dies auch während derNachtzeit, von 8 Uhr Abends bis 9 Uhr Morgens, erforderlich ist. JederMeldung ist der Name des Meldenden zuzufügen; ohne ärztliches Zeugniss,welches die Art der ansteckenden Krankheit bescheinigt, darf die denWagen begleitende Ambulance Nurse keinen Patienten zum Transportaufnehmen, wenn sie nicht besonders hierzu beauftragt ist. Die Krankenmüssen alle Werthsachen und Geld in ihrer Behausung belassen, dürfennur mit leinenen Unterkleidern versehen sein. Sie werden vor demTransport in Tücher gewickelt, welche 'die Nurse von der betreffendenStation mitzubringen hat. Die Wärterin hinterlässt in der Wohnung, auswelcher der Kranke geholt wird, einen Schein, welcher den Namen desKrankenhauses, in welches der Kranke gebracht wird, und auf der Rück-seite die Anordnungen, welche Besucher des Kranken im Spitale zu be-folgen haben, enthält. Ausserdem wird mit dem Kranken ein Scheinim Hospital abgeliefert, während ein zweiter bezügliche Bemerkungenfür Kutscher und Wärterin enthält und auf der Transportstation nachRückkehr abgegeben wird. Beide Scheine hängen zusammen und werdenvon einander und vom Abschnitt, der im Buche zurückbleibt, indurchlochten Linien getrennt. Sie werden in Rothdruck für Pockenkranke,in Schwarzdruck für die übrigen Kranken hergestellt. •
Die Krankentransportwagen des Metropolitan Asylums Board könnenauch zur Beförderung von ansteckenden Kranken (mit Pocken, Cholera,Diphtherie, Croup, Erysipel, Scharlach, Flecktyphus, Unterleibstyphus,Rückfallfieber, Febris continua und Wochenbettfieber) an andere Plätzeals die Hospitäler des Board, von einer Wohnung in die andere oderin ein Privatkrankenhaus benutzt werden. Auch in diesem Falle istein ärztliches Zeugniss, welches der Kutscher des Wagens erhält, erfor-derlich. Die Kosten für einen solchen Transport (welcher also meistensnur von Zahlungsfähigen beansprucht wird) betragen einschliesslich derZahlung für einen männlichen Begleiter, welcher mitfährt, falls derKranke älter als 10 Jahre ist, fünf Schillinge, für welche der KutscherQuittung ertheilt. Ein Angehöriger darf den Kranken auf dem Trans-port begleiten und wird auf Wunsch nach dem Orte, woher der Patientgebracht wurde, zurückbefördert. Auch eine Nurse kann, wenn gewünscht,