Fürsorge auf dem Gebiete des Krankentransportwesens. 471
3. Dänemark.
In den Tagebüchern des Königlichen Friedrich-Krankenhauses zuKopenhagen von Friedrich Ludwig Bang, welche 1790 aus dem La-teinischen übersetzt von Johann Heinrich Ingler erschienen sind,findet sich folgende Bemerkung über die Einlieferung der Kranken:
„Die Einführung der Kranken ins Krankenhaus wird, wenn die er-wähnte Meldung und Untersuchung vollendet ist, gleich bewerkstelligt;doch, auch ohne dass diese vorhergegangen sind, werden diejenigen,die eine beträchtliche Verletzung durch äussere Gewalttätigkeit erlittenhaben, gleich gefordert und zugelassen. Der Transport nach demKrankenhause wird entweder von den Kranken nach Belieben selbst be-sorgt, oder er geschieht mittelst der Sänfte des Krankenhauses, beywelcher bestimmte Träger im Krankenhause sind. Ist so der Krankezugelassen, so weiset ihm der Gegenschreiber das ihm zukommendeZimmer und Bette an."
Seitl889 besteht eine Gesellschaft „Foreningen for Loegevagstationer",welche in allen Polizeiwachen Krankenwagen nach Wiener Muster einge-stellt hat, welche durch Fernsprecher von 300 Stellen zu erlangen sind.Die Pferde für die Wagen werden vom benachbarten Droschkenstandentnommen. Die Wagen sind zur Aufnahme von zwei Verletzten be-stimmt, leicht zu desinficiren und enthalten Verband- und Erfrischungs-material.
4. Frankreich.
Die Beförderung der Verunglückten in Bordeaux wird von derRettungsgesellschaft ausgeführt, welche in den einzelnen Wachen der Ge-sellschaft sowie bei verschiedenen Apothekern Tragbahren aufgestellt hat.Auf den Wachen befinden sich auch Fahrbahren.
In Paris ist das gesammte Krankentransportwesen von den Behördengeregelt. An dieser Stelle ist nur die Kranken bel'örderung zu'schildern, welche den Dienst der Ambulances municipales der StadtParis darstellt, welche der Seinepräfectur unterstellt sind. Der Zweckder Ambulanzen ist einzig der, Kranke oder Verunglückte in ihrer Woh-nung oder auf der Strasse aufzusuchen und sie in die Krankenhäuseroder in ihre Wohnungen zu bringen. Zu diesem Behufe sind die Am-bulances municipales und urbaines vorhanden, deren erstere für die Be-förderung von Kranken, ansteckenden und nicht ansteckenden, bestimmtsind, während die anderen zur Beförderung von Verletzten und Verun-glückten, niemals aber von ansteckenden Kranken dienen. Auf An-regung von Dr. Nachtel wurde 1887 im Hospital Saint-Louis die ersteStation der Ambulances urbaines eröffnet, 1889 errichtete die StadtParis zwei Ambulances municipales, in der Rue de Stael und Rue deChaligny. 1895 gingen die Ambulances urbaines in die Verwaltung derStadt über, und es wurde gleichzeitig eine Neueinrichtung des gesammtenKrankentransportwesens beschlossen. Jetzt sind Ambulances municipales