Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
460
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460 G. Meyer,

in den 4 Depots eines Fuhrgeschäftes eingestellt und werden nach jederBenutzung desinficirt. Sie können von den Anstalten des Fuhrgeschäftessowie von den an den Feuertelegraphen angeschlossenen Polizeiwachenbestellt werden. Begleitung wird nur auf besonderen vorher anzugeben-den Wunsch, wenn der Kranke liegend befördert werden muss, mitge-sendet. Die Aerzte haben für jeden Transport eines Kranken eine Be-scheinigung auszustellen, welche für ansteckende Kranke auf rothem,für andere auf weissem Papier gedruckt ist. Hiernach ist sogleich fürden Kutscher eines öffentlichen Fuhrwerkes deutlich, ob er den Kranken inseinem Wagen aufnehmen darf, da an alle Besitzer von öffentlichem Fuhr-werken und Anstalten die betreffende Verordnung mit Strafandrohung beiUebertretung mitgetheilt wurde. Jeder Arzt erhielt ein bezügiches Rund-schreiben, ferner die Polizeiverordnung, sowie Anmeldeformulare, welchegleichzeitig als Aufnahmescheine gelten. Allen sich später niederlassen-den Aerzten werden die Drucksachen zugestellt. Den Wortlaut der Scheinesiehe vorstehende Seite.

Zu bemerken ist, dass jetzt auch in dringenden Fällen, wenn einrothes Formular nicht zur Hand ist, ein weisser Schein benutzt werdendarf, welcher durch einen in der rechten Ecke angebrachten, stark unter-strichenen VermerkOeffentliches Fuhrwerk ausgeschlossen" kenntlichzu machen ist.

Aus Anlass der Choleraepidemie 1892 sind zur Beförderung vonPersonen mit ansteckenden Krankheiten 25 Wagen beschafft worden,gewöhnliche Landauer, deren Holzkasten innen mit Blech ausgeschlagenist, in welchen vier sitzende Personen befördert werden können.Ferner ist eine Vorrichtung vorhanden, welche gestattet, dass auch einKranker liegend fahren kann.

Für die kalte Jahreszeit sind für sämmtliche Krankenwagen Wärme-einrichtungen vorgesehen.

Zum Transport Verunglückter bei Massenunfällen ist ein nach demMuster der Wiener Rettungswagen erbautes Fuhrwerk vorhanden, welches4 hängende Tragbahren für liegende Kranke enthält, welche auch durchBänke für 10 sitzende Personen ersetzt werden können. In einer Anzahlder Polizeiämter stehen Räderbahren (Neuss) bereit. Das Posten-zimmer der Polizei, wo die Sanitätskolonne Dienst hat, hat eigene Fern-sprechverbindung mit dem Hauptdepot des Fuhrgeschäftes, welches dieBespannung der Wagen besorgt. Diesem gegenüber befindet sich derStall mit 17 angeschirrten Pferden, sodass jeder Transport schleunigstausgeführt werden kann. Für die Beförderung Geisteskranker sind ge-wöhnliche Kaleschen verfügbar, um gerade für diese Kranken jedes Auf-fällige bei der Beförderung und dadurch Aufregung der Patienten zuverhüten. Die Polsterung in diesen Wagen wäre zweckmässig mitWachstuchüberzug zu versehen, um etwaige Verunreinigungen leicht ent-fernen zu können.

Für den Transport von Kranken zu Wasser dient ein besonderesoffenes Fahrzeug mit einem Kajütenaufbau mit 2 völlig getrennten