Fürsorge auf dem Gebiete des Krankentransportwesens. 415
i. 13. wenn Jemand ausserhalb seines Wohnortes erkrankt und diesennun aufsuchen will, oder wenn Jemand zur Heilung eines Leidens einenCurort aufsucht u. s. w. Es ist für den Zustand des Kranken und auchfür die Mitmenschen besser, dass, abgesehen von den genannten Aus-nahmen, Kranke nicht auf der Eisenbahn fahren. Die Rücksicht auf dasAllgemeinwohl muss auch in solchen Fällen beim Kranken beziehungs-weise seinen Angehörigen vorhanden sein. Ferner ist es Sache der AerzteKranken, bei denen eine Gefahr, wie geschildert, vorliegt, das Reisenüberhaupt zu verbieten.
Dass Gefahren durch die Beförderung von Kranken mit der Eisen-bahn für das Allgemeinwohl entstehen können, haben Versuche von Petridargethan. Während Prausnitz bei der Untersuchung von vier von Berlinnach Meran fahrenden Durchgangswagen, nur im Staub des einen Tuberkel-bacillen in geringer Zahl fand, sodass nach seiner Ansicht die gewöhnlicheArt der Reinigung der Eisenbahnwagen genügt, die Wagen soweit frei vonTuberkelbacillen zu halten, dass eine Gefahr für das reisende Publikumausgeschlossen erscheint, fand Petri hingegen an den durch Auswurfverunreinigten Stellen der Abtheile sieben verschiedene Arten von Bac-terien. Von diesen waren vier für Menschen pathogen, und sie sassenmeistens am Fussboden, am wenigsten an der Decke. Abwaschenmit 1 proc. Seifenlösung, Abspülen und Trockenreiben befreiten Wändeund Bänke der Abtheile der 3. und 4. Classe genügend von den Bac-terien, der Gehalt an Keimen am Fussboden wurde sehr verringert.Nasses Abwischen des letzteren hatte guten Erfolg. AVar der Auswurfangetrocknet, so war Sublimat gegen die darin befindlichen Tuberkel-bacillen wirkungslos. Anstreichen der verunreinigten Holzflächen (in 3.und 4. Glasse) mit Oelfarbe war von guter Wirkung. In künstlich in-ficirten Wagen 1. und 2. Classe bewirkte strömender Wasserdampf voll-ständige Desinfection der Möbel, hingegen war die Desinfection derleeren Abtheile und eines Waggons 4. Klasse mit Seife, Wasser und5 proc. Carbollösnng durch 2 Berliner städtische Desinfectoren erfolglos.Nur die Desinfection der Polstermöbel in strömendem Wasserdampf warausreichend.
Es ist also dringend erforderlich, dass, falls Jemand an eineransteckenden Krankheit erkrankt ist, und seine Ueberführung mitder Eisenbahn aus irgend einem Grunde geschehen muss, nichteine Verheimlichung des Leidens stattfindet, sondern die Beförde-rung in besonderen Wagen veranlasst wird. Auf den PreussischenStaatseisenbahnen sind sechs Salonkrankenwagen in Berlin, Altona, Erfurt,Hannover, Köln, Wiesbaden eingestellt. Ferner verfügt noch von anderenDeutschen Staaten auch Sachsen und Baiern über eigene Salonkranken-wagen. Für die Benutzung dieser Wagen sind in Preussen für jedemitfahrende Person Fahrkarten I. Classe, mindestens jedoch 12, zulösen. Diese Zahl verringert sich auf 6 Karten, wenn Gepäck- undGüterwagen oder Personenwagen 4. und 3. Classe (aus welchen danndie Sitze herausgenommen sind) benutzt werden. Die für die Bequem-