Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
329
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Fürsorge auf dem Gebiete des Krankenpflege-Unterrichts. 329

in vielfacher Hinsicht unüberwindliches Hinderniss entgegenstellt. Mehrund mehr hat dank der in der letzten Zeit erreichten hervorragendenAusgestaltung und Vervollkommnung des Krankenhauswesens die Ein-sicht und Ueberzeugung nicht nur in ärztlichen Kreisen, sondern erfreu-licherweise auch in der Bevölkerung selbst Boden gewonnen, dass derArme bei schwererer Erkrankung nirgends auch nur entfernt so gut auf-gehoben ist als in einer unserer modernen öffentlichen Krankenanstalten,wo ihm sowohl in materieller als personeller Hinsicht eine durchaus be-friedigende und vorzügliche Fürsorge zu Gebote steht. Kommt so durchden Aufenthalt im Krankenhause schon ein wesentlicher Bruchtheil häus-licher Pflege für die unbemittelte Bevölkerung in Fortfall, so wird dasßedürfniss nach einer solchen noch weiterhin in weitgehendem Umfangedurch die Institutionen der ambulanten Armen- und Gemeindekranken-pflege gedeckt, deren Organe in den grösseren Gemeinwesen die öffent-liche Hospitalfürsorge in wünschenswerter Weise ergänzen, in kleinerenGemeinden und auf dem platten Lande aber, wo die Krankenanstaltennicht so leicht zu erreichen sind, das hauptsächlichste Hilfsmittel für dieöffentliche Krankenfürsorge darstellen. Auch für eine immer mehr sichvervollkommnende personelle Krankenfürsorge für den besser situirtenTheil der Bevölkerung wird in ausgiebigem Maasse durch die vielenKräfte, welche die Krankenpflegcthätigkeit berufsmässig und als Erwerbs-zweig betreiben, gesorgt. Trotz alledem aber bleibt auch heute noch,wenn auch vielleicht in geringerer Ausdehnung als früher, der perso-nellen Krankenpflege durch die eigenen Angehörigen des Kranken inseiner Wohnung ein weites Feld offen. Diese Art der Krankenpflege,welche man wohl am besten alshäusliche Krankenpflege" oderintrafamiliäre Krankenpflege" bezeichnet, war in vergangenen Zeitläuften,als man noch nicht ein so mannigfaltiges geschultes Berufspflegepersonalfür die Privatpflege zur Verfügung hatte, zumeist die einzige, deren sichein Kranker, der in seiner Wohnung darniederlag, zu erfreuen hatte, unddie Pflegethätigkeit wurde von den nächsten Verwandten in Beweisungverwandtschaftlicher Zuneigung und Verpflichtung als eine naturgemässeAufgabe übernommen, der man oblag, so gut man es eben verstand.Jetzt freilich hat der wohlhabende Kranke, wenigstens in den grösserenStädten, die Möglichkeit besonders fachlich vorgebildete Pflegepersonenin seine Familie heranzuziehen und sie an Stelle oder zur Unterstützungder pflegenden Angehörigen zu verwenden. Dennoch sehen wir, dassdie häusliche Krankenpflege sich ein weites Gebiet zu wahren gewussthat, und es kann auch gar nicht Wunder nehmen, dass dem so ist, wennman es unternimmt sich die hierfür vorliegenden Gründe klarzumachen.Zunächst macht sich auch heute noch die natürliche Berechtigung derhäuslichen Krankenpflege geltend. Der Satz, dass die Gattin die natür-liche, gegebene Pflegerin des im Kampfe ums Dasein ringenden, vor-übergehend arbeitsunfähigen Mannes ist, von deren treuer Hingabe auchin sorgenvolleren Tagen er eine liebevolle und werkthätige Beihilfe zuseiner Genesung erwartet, dass die Hausfrau und Mutter die natürliche,