Druckschrift 
2,1 (1902)
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295
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Fürsorge auf dem Gebiete des Krankenpflege-Unterrichts. 295

Da die ersten Krankheitssymptome, deren rechtzeitige Wahrnehmung-Aufgabe des Pflegepersonals ist, das den Arzt aufmerksam macht,meist in Schmerzen bestehen und es wesentlich ist, den Sitz dieser"Schmerzen genau zu lokalisiren, so ist es von erheblichem Vortheilfür den Kranken, wenn das Pflegepersonal einigermaassen mit derLage der einzelnen Organe vertraut ist. Hierzu bedarf es einesgenau eingeteilten, sorgfältigen Unterrichts (vgl. Benninghoven, derUnterricht des Krankenpflegepersonals in der Anatomie. DeutscheKrankenpfl.-Ztg. 1899. pag. 65). Von besonderem Werth ist schliesslichfür die Krankenpflegepersonen die Kenntniss der Entleerungen und Aus-scheidungen des gesunden Menschen, um die Abweichungen beim Krankenwahrnehmen zu können.

Aber es ist nicht nur unbedingt erforderlich, dass die lernendenKrankenpfiegepersonen über die Beschaffenheit des gesunden Körpersund die einfachsten Lebensersoheinungen an ihm belehrt werden, sondernsie müssen auch wissen, auf welche Verhältnisse es bei der Kranken-beobachtung in besonderem Maasse ankommt. Denn abgesehen vonder hilfreichen Bethätigurg am Krankenbette, der eigentlichen sorgsamenPflege der Kranken, fällt den ausübenden Krankenpflegern und Kranken-pflegerinnen als ein wichtiger Theil ihrer Aufgaben auch die Beaufsich-tigung und Beobachtung der Kranken während der Abwesenheit des diegesammte Krankenbehandlung leitenden Arztes zu. Die Berufspflegersollen die Fähigkeit haben, alle wichtigeren Veränderungen im Befindendes Kranken rechtzeitig wahrzunehmen und dem Arzt, wenn er seinenKrankenbesuch wiederholt, in treffender, klarer und bestimmter Weiseihre Beobachtungen zu berichten, um ihn auch in dieser Beziehung zweck-entsprechend zu unterstützen. Sie sollen bei plötzlicher Gefahr für dasLeben des Kranken nicht nur im Stande sein, die ersten nothwendigenMaassnahmen bis zur Ankunft des Arztes kunstgerecht zu treffen, son-dern sie müssen auch vor Allem in der Lage sein, die Gefahr, in welcherder Kranke schwebt, zu erkennen und die sofortige Inanspruchnahme desArztes zu veranlassen. Dieser Aufgabe der Krankenbeobachtung könnensie aber nur dann genügen, wenn sie gelernt haben, auf welche Vor-gänge und Erscheinungen am kranken Körper sie vorzugsweise ihreAufmerksamkeit zu richten haben. Somit ergiebt sich als unabweisbareForderung für den theoretischen Krankenpflege-Unterricht die zusammen-hängende Vorführung der Grundzüge der Krankenbeobachtung und derallgemeinen Symptomenlehre. Doch auch hierbei ist es nicht überflüssighervorzuheben, dass in den Vorträgen über die Beobachtung der Krankenlediglich das zur Darstellung gelangen soll, was für die Zwecke einerguten Krankenabwartung in Abwesenheit des Arztes ausreicht. DieKrankenpflegepersonen sollen nicht lernen, selbstständig „Diagnosen" zustellen; dies ist Sache des Arztes; sie sollen ihn nur in der richtigenBeurtheilung von Krankheit und Krankheitsverlauf dadurch unterstützen,dass sie ihm wahrheitsgetreu ihre thatsächlichen Wahrnehmungen melden.Nun wird freilich die Fähigkeit, Kranke in geeigneter Weise zu beob-