272 P. Jacobsohn, Fürsorge auf dem Gebiete dsr Kranltenwartung.
rinnen und in Erwägung der Thatsache, dass viele Familien auch materiellnicht in der Lage sind, den Beistand berufsmässiger Pflegepersonen inAnspruch zu nehmen, ohne doch gerade so unbemittelt zu seinum eine Gemeindepflegerin fordern zu dürfen, sollte man in aus-giebigem Umfange in der Bevölkerung die fundamentalsten Kenntnisseder personellen Krankenpflege verbreiten; durch in geeigneter Weise orga-nisirten öffentlichen Unterricht sollte man insbesondere die weiblichenFamilienangehörigen befähigen, wenigstens innerhalb der eigenen Häus-lichkeit die pflegende Fürsorge für den erkrankten Gatten, Vater oderBruder in einigermaassen sachgemässer Weise zu übernehmen und demArzte verständnissvoll zur Hand zu gehen. Eine solche „nichtberufs-mässig e" Krankenpflege würde nicht nur vielfach die Kranfeenfürsorgeinnerhalb der einzelnen Familien vervollkommnen und die Erfolgeder ärztlichen Heübestrebungen wirksam unterstützen, sondern auchweitere Kreise mit den Bedürfnissen kranker Menschen vertrautermachen, vor Allem auch unmittelbarer auf den Krankenpflegeberufhinweisen und bei vorhandener Neigung und Anlage veranlassen,sich in grösserem Umfange ordnungsmässig zu Berufspflegepersonenausbilden zu lassen.