182 P. Jacobsohn,
Mit demselben Rechte, mit dem verlangt wird, dass den ärztlichen Be-ruf nur solche Personen ergreifen, deren sittliche Qualität sie hierzu be-fähigt, lässt sich die Forderung aufstellen, dass auch dem Kranken-pflegeberufe sich nur solche Personen widmen, welche durch ihreCharakteranlage und den Grad von „Herzensbildung", den sie besitzen,die Gewähr dafür bieten, dass sie der hohen Verantwortlichkeit ihresBerufes bei seiner Ausübung stets eingedenk sein und die vielen Pflich-ten, welche mit dem Berufe untrennbar verbunden sind, mit Opfer-freudigkeit und Treue erfüllen werden. Hieraus ergiebt sich, dass esnothwendig ist, eine geeignete Auswahl unter den Berufsaspiranten zutreffen und Vorkehrungen durchzuführen, welche verhindern, dass Per-sonen in den Krankenpflegeberuf eintreten, die in ethischer Hinsichtnicht die hierfür nöthige Qualification besitzen. Dieses Ziel zu erreichenist aber keineswegs leicht, und über die Wege, die zu diesem Behufezu beschreiten sind, herrscht noch eine grosse Meinungsverschiedenheit.Die Einen vertreten die Ansicht, dass man nur Personen aus gebildetenKreisen zur Krankenpflege heranziehen solle, bei denen schon die imelterlichen Hause genossene Erziehung und die bessere Schulbildung einegewisse Gewähr für die sittlichen Fähigkeiten biete, die Anderen meinen,dass auch Personen aus einfacheren Kreisen mit guter Volksschulbildungsich im Krankenpflegeberufe in zufriedenstellender "Weise bethätigenkönnen, wenn sie nur diejenigen natürlichen Charaktereigenschaften be-sitzen, die gerade für den Krankenpflegeberuf von ausserordentlichemWerth sind und da, wo sie nicht von vornherein vorhanden sind, auchnicht durch eine höhere Schulbildung ersetzt werden können. Es willuns scheinen, dass die letztere Auffassung die richtigere sei; denn geradediejenigen Eigenschaften, welche vom ärztlichen Standpunkt in ethischerBeziehung von der Krankenwartung gefordert werden müssen: Fürsorg-lichkeit, Selbstlosigkeit, Geduld, Theiinahme, Entschlossenheit, Pflicht-treue, Ausdauer, ernste Auffassung des Berufes, können kaum angelerntwerden, sondern müssen vielmehr angeboren sein. Nicht als ob die sorg-samere Erziehung im Elternhause, gefördert durch gutes Beispiel, zu unter-schätzen wäre oder ob angenommen werden solle, dass bessere Schul-kenntnisse für das Krankenpllegepersonal weniger nützlich und wünschens-werth seien, — beide Momente können auch in diesem Berufe sehr zuStatten kommen — aber die wesentlichste Grundbedingung für die Eignungzur Krankenpflege bleibt immer die natürliche Charakteranlage. Insbe-sondere die sog. „höhere Bildung" in dem Sinne, wie dieser Ausdruckjetzt häufig gebraucht — oder vielleicht besser — gemissbraucht wird, dieoftmals nur in einem ziemlich oberflächlichen Herumnaschen auf allen mög-lichen Wissensgebieten besteht, hat für die Krankenpflege keinen ausschlag-gebenden Werth. Freilich sollen ja die Krankenpflegepersonen in der Lagesein zur Zerstreuung, Ablenkung und Unterhaltung des Kranken beizu-tragen, indem sie ihm ans einem geeigneten Buche vorlesen und mitihm über Dies und Jenes plaudern, wenn der Krankheitszustand es ge-stattet. Aber diesen Ansprüchen können auch Personen, welche nur
5