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2,1 (1902)
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179
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Fürsorge auf dem Gebiete der Krankenwartung. 179

als dies früher der Fall war, das ärztliche Interesse auch der Förderungund Vervollkommnung dieses wichtigen Zweiges der gesammten Kranken-pflege zugewendet und man hat begonnen, die principiellen Fragen undGrundsätze für die Fürsorge auf dem Gebiete der personellen Kranken-wartung wissenschaftlich zu bearbeiten und zu discutiren. Nicht als obman nicht zu Zeiten schon in der Vergangenheit darauf aufmerksamgemacht hätte, dass es nothwendig wäre, in dieser Hinsicht Vei'besse-rungen einzuführen und die Krankenwartung in ihren Leistungen zuheben, haben doch bereits zu Ende des vorigen Jahrhunderts her-vorragende Aerzte wiederholt das unzureichende Niveau des damaligenKrankenpfiegepersonals beklagt aber im Allgemeinen bekümmertensich doch die Aerzte lange Zeit hindurch recht wenig um die Lösungder hierhin gehörenden Fragen, da sie in der Thätigkeit der Kranken-wartung gewissermaassen nur die hanchverksmässige Ausübung einer^niederen Dienstleistung" sahen, der sie keinen wesentlichen therapeu-tischen Einfluss beimessen zu dürfen glaubten. Erst seit verhältniss-mässig kurzer Zeit, seitdem man überhaupt speciell auf den Ausbaudesjenigen Theiles der Therapeutik, den man als die Krankenpflege be-zeichnet, grösseren Werth legte, hat sich die Erkenntniss in den Kreisender Aerzte mehr und mehr Bahn gebrochen, dass die Thätigkeit desKrankenpflegepersonals doch aus einem anderen Gesichtspunkte be-trachtet werden müsse als dem vornehmer Geringachtung, nämlich ansdem Gesichtspunkte eingehender AVerthschätzung und thatkräftiger För-derung gemäss der erhöhten Bedeutung, welche die Krankenpflegethätig-keit als therapeutischer Hilfs- und Heilfactor gewonnen hat. Währendin früheren Zeiten die Krankenpflegepersonen auf keiner wesentlichanderen Stufe standen als ungebildete Dienstboten, sucht man heutzu-tage dieselben zu eigentlichen Gehilfen des Arztes, zuHeil-Gehilfen"im besten Sinne des Wortes heranzubilden.

2. Die Aufgaben der Krankenwartuiig.

Die Aufgabe des Arztes ist es, Kranke zu behandeln und zu heilen,wenn dies nach der Art der Erkrankung und dem Stande des therapeu-tischen Fortschrittes möglich ist, die Aufgabe des Krankenpflegers oderder Krankenpflegerin ist es, den Arzt nach Kräften bei der Kranken-behandlung zu unterstützen. Der Arzt hat die Aufgabe, die Art derErkrankung zu erkennen und auf Grund dieser Erkenntniss die Maass-nahmen am Krankenbette anzuordnen, welche nach den wissenschaft-lichen Feststellungen als geeignet zur Wiedererlangung der Gesundheiterscheinen. DieKrankenwartung hat mit der genauen Diagnose der Krankheitebenso wenig zu schaffen als mit der selbstständigen Krankenbehandlung.Sie hat vornehmlich die Aufgabe, unter der Leitung des Arztes dievon diesem angeordneten Heilmaassnahmen in kunstgerechter und ge-schickter Weise auszuführen und im Besonderen dem Kranken allejene Linderungsmittel zuzuführen, welche die wissenschaftliche Kranken-

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