Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
844
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3. Verwaltung.

Unter Mitwirkung von

Geh. Med.-Rath Dr. Cursckinami, bearbeitet von Dr. Eggebrecht

in Leipzig.

Allgemeine Aufgaben und Ziele des Krankenhauses; Leitende .Grundsätze für die Verwaltung.

Bei der Aufstellung leitender Verwaltungsgrundsätze für allgemeineKrankenhäuser ist neben der Einsicht in den Betrieb dieser Anstaltendie Kenntniss ihrer Aufgaben und Ziele unerlässlich.

Die Aufgaben der Krankenhäuser sind einmal: die practisch-ärzt-lichen, soweit sie auf Behandlung, d. h. Heilung und Erleichterung derKranken hinzielen; sodann allgemein humane und sanitäre im weiterenSinne, wovon sich auch die socialen und volkswirtschaftlichen nichttrennen lassen.

In Hinsicht auf diese Ziele hat das Krankenhaus nicht nur die Auf-gabe, für den einzelnen Kranken zu sorgen, sondern ganzen grossenCategorien der Bevölkerung, namentlich den minderbesitzenden Klassen,die Wohlthaten der Behandlung und Verpflegung in so ausgedehnter undvollkommener Weise zu gute kommen zu lassen, wie sie in häuslichenVerhältnissen unmöglich ist.

Es darf noch hinzugefügt werden, dass der heutige Stand des Kran-kenhauswesens sogar ein derartiger ist, dass auch der besser Situirte sogut und so vollkommen in gewissen Erkrankungsfällen das für ihn Not-wendige nicht ausserhalb des Krankenhauses beschaffen kann.

Daher kommt die mehr und mehr sich geltend machende Aus-schliessung auch der höheren und pecuniär besser gestellten Kreise andas Krankenhaus.

Wenn nach diesen allgemeinen Erörterungen das specielle Themabehandelt werden soll, so wird unsere Arbeit lediglich dem allgemeinenKrankenhause gelten.

Was verstehen wir unter allgemeinem Krankenhause? Vor Allem% ist die hier und da herrschende Idee zurückzuweisen, dass nur grosse