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K a h t s,
reducirten Zifi'ern der Sterbefälle in den allgemeinen Krankenhäusern desReiches, nach Staaten und Provinzen gesondert, mitgetheilt werden, daman immerhin gewisse Schlüsse auf die durchschnittliche Schwere derbehandelten Krankheitsformen aus ihnen ableiten darf 1 ).
Wenn man z. B. aus den Ziffern ersieht, dass das Verhältniss derGestorbenen zur Gesammtzahl der in Abgang gekommenen Kranken inBerlin, Elsass-Lothringcn und den beiden lippeschen Fürstenthümern auf-fallend hoch, in Württemberg und Bayern ausnahmsweise niedrig war,erscheint die Folgerimg, dass in Bayern und Württemberg durchschnitt-lich leichtere Krankheitsfälle als in Berlin, Elsass-Lothringen und jenenFürstenthümern zur Behandlung gekommen sind, wohl begründet.
Von je 1000 während der drei Jahre 1892 bis 1894 abgelaufenen,beziehungsweise in Abgang gestellten Krankheitsfällen hatten tödtlichgeendet in den allgemeinen Krankenhäusern
des Fürstenth ums Lippe
120
vor
Bremen . . . .
67
von
107
„ „ Schaum-
»
Waldeck . . . .
66
n
Hohenzollern . .
88
burg-Lippe . . .
118
n
Hessen . . . .
66
ii
82
von Elsass-Lothringen
111
ii
Sachsen-Weimar .
64
11
Westpreussen . .
81
des Königreichs
i)
Reuss j. L. . . .
63
11
Westfalen . .
79
Sachsen . . . .
93
11
Braunschweig . .
62
der
Rheinprovinz . .
75
„ Staates Hamburg .
88
11
Meoklenburg-Stre-
n
Provinz Brandcn-
von Oldenburg . . .
8
59
76
8278
1111
ii
von
Provinz Sachsen .Schlesien. . .
74
„ Preussen . . . .
Schwarzburg-Son-
73
„ Schwarzburg -Ru-
dershausen . . .
53
ii
Ostpreussen . .
73
dolstadt . . . .
74
))
Mecklenburg-
n
Pommern . . . .
72
„ Sachsen - Coburg-
ii
Schleswig - Hol-
Gotha .....
13
J)
47
67
„ Reuss ä. L. . . .
69
11
Sachsen-Meiningen
46
ii
Hessen-Nassau
65
„ Sachsen-Altenburg
67
11
71
Bayern ....Württemberg . .
39
30
ii
Hannover . . .
62
4. Zahl der verpflegten Kranken.
In die etwa 2700 allgemeinen Krankenhäuser des Deutschen Reicheswurden nach den letztveröffentlichten Ausweisen jährlich rund900000 Kranke neu aufgenommen, im Durchschnitt der drei Berichts-jahre 1892 bis 1894 genau 886128, d. h. auf je 10000 am 1. Decem-ber 1890 gezählte Bewohner des Reiches sind jährlich 179 Kranke denallgemeinen Krankenhäusern zugegangen, davon etwa 36 den Privat-anstalten und 143 den öffentlichen Anstalten.
1 ) Die Sterblichkeitsziffern sind hier grundsätzlich aus dem Gesammtabgangerrechnet, da nur solche Krankheitsfälle für die Bestimmung der Sterblichkoitszifforvorwerthbar scheinen, deren Ausgang nach Inhalt der Ausweise überhaupt bekanntist. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier angegebenen Sterbeziffern,welche also bezeichnen, wie viele von je 1000 abgelaufenen Krankheitsfällentödtlich geendet haben, nicht vergleichbar mit solchen Verhältnissziffern sind, welchesich auf die Gesammtheit der behandelten Fälle beziehen.