720 E. Elade,
nommen. Obiger Ausspruch Hägler's als eines sachverständigen Be-urtheilers möge die Mittheilung der Pläne dieser Anlage rechtfertigen.
Ebenfalls einer privaten Stiftung, des Freiherrn Julius von Knoopin Wiesbaden zum Andenken an seinen verstorbenen Sohn, verdankt dasTheodorhaus in dem reizenden Taunusdörfchen Eppenhain seineEntstehung. Es ist für erholungsbedürftige Mädchen (Näherinnen, Lad-nerinnen etc.) bestimmt. Von 4 zu 4 Wochen wechseln die 14 Insassen.Die Erfolge sind bei guter, reizloser Kost sehr gut. Auch auf leichteThätigkeit wird gehalten. Mindestens 2 Pfleglinge müssen jeden Tagder Hausmutter bei den häuslichen Arbeiten, insbesondere bei dem Pei-nigen der gemeinsamen Räume (Flure, Treppen, Esszimmer, Küche etc.),beim Kochen und den Vorarbeiten dazu, beim Abwaschen des Geschirrs,Decken und Abdecken des Tisches, behilflich sein. Die Hausmutterwird dabei einen möglichst regelmässigen Wechsel von Tag zu Tag ein-treten lassen, so dass alle Pfleglinge annähernd gleichmässig herangezogenwerden.
Eine Stiftsanstalt, welche mit dem Magistrate einer Stadt in Ver-bindung steht, ist das in der Oberlössnitz bei Dresden gelegene „Gene-sungsheim für ehrbare Frauen und Mädchen" „Augustenhaas". Esnimmt bezeichnete Personen auf, welche der Erholung und Kräftigung,nicht aber mehr ärztlicher Behandlung bedürfen. Aufenthaltsdauer durch-schnittlich 4 Wochen. Das Pflegegeld beträgt 1,40 M. pro Tag.
Auch Krankenpflegerinnen, welche in den städtischen Krankenanstaltenlängere Zeit gewissenhaft und opferfreudig ihren Dienst verrichtet habenund zeitweilig der Ruhe und Erholung bedürftig geworden sind, könnenim Augustenhaus Aufnahme finden. Ausgeschlossen von der Aufnahmesind Fallsüchtige, Schwindsüchtige, Geschlechtskranke und Gewohnheits-trinkerinnen. Die Aufnahme in das Augustenhaus wird durch das Stifts-amt des Rathes zu Dresden verfügt, woselbst die Aufnahmegesucheschriftlich oder mündlich anzubringen, auch die erforderlichen Fragebogenzu entnehmen sind. Dresdener Einwohner erhalten bei gleicher Würdig-keit und Bedürftigkeit vor Auswärtigen den Vorzug.
Genannt zu werden verdienen ferner zwei Genesungsstätten, da sieaus der Privatchatulle eines hochherzigen Fürsten errichtet wurden. Essind dies Niederndorf und Harpersdorf, welche der Fürst Hein-rich XIV. Reuss j. L. erbaut, eingerichtet und ausgestattet hat. Daserste wurde am 1. Mai 1891 eröffnet. S. Durchlaucht hatte das fürst-liche Jagdschloss zu Niederndorf zu diesem Zwecke zur Verfügung ge-stellt und es wurde solches durch Mittel, welche der Fürst und diewohlhabenden Bewohner des Landes bewilligten, in ein Genesungsheim,und zwar für männliche bedürftige Genesende verwandelt. Die gutenErfolge, welche durch solches für Glieder der ärmeren Bevölkerungs-klassen erzielt wurden, bestimmten den Fürsten, ein zweites Genesungs-heim auf seine Kosten errichten zu lassen. Er liess in prächtigsterGegend das Genesungshaus Harpersdorf erbauen, einrichten und mit Be-triebsmitteln ausstatten und stellte es sodann dem Lande zur Benutzung.