Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
706
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706 E. Flade,

meist nahe bei einander liegend. Es hat sich besonders bewährt, eineneigenen Reconvalescentenpavillon oder ein Reconvalescentenzimmer je nachdem das Krankenhaus nach einem der beiden Systeme er-baut ist, zu errichten (Bethanien-Berlin, Carolahaus-Dresden).Nichtnur wird der auf jeden Kranken entfallende Luftcubus vergrössert, wenndie Anzahl der in einem Krankensaale liegenden Patienten wenigstensam Tage verringert wird, nicht nur wird den verbleibenden Schwer-kranken die nöthige und ihnen sonst nur auf umständliche Weise zugewährende Ruhe verschafft, sondern auch den Reconvalescenten wirdder Anblick Schwerkranker, der gewiss nicht zur schnelleren Erholungbeiträgt, theilweise entzogen und sie haben Gelegenheit, durch ein an-regendes Spiel oder Unterhaltung sich frischen Lebensmuth zu ver-schaffen, nicht gestört durch das Stöhnen Schwerkranker" (Schum-burg).

Die manchen grösseren Krankenhäusern zur Verfügung stehendenGelder zur Unterstützung Entlassener durch Reisestipendien und dergl.sind nicht im Stande, den Genesenden auch nur eine Woche noch zuernähren, geschweige denn ihm eine Aveitere Pflege zu gewährleisten, zu-mal diese Mittel nur ganz ausnahmsweise ein grösseres Capital re-präsentiren. So besitzt allerdings das jüdische Krankenhaus zu Berlinreiche Stiftungen und Legate für Reconvalescentenpflege, etwa in Summa-100000 M. Man gewährt daraus den Genesenden Reisegeld, Zuschüssezu Badecuren oder für geeigneten Landaufenthalt, ferner Freistellen inSoden, Colberg, Cai'lsbad, Warmbrunn, Teplitz. Es wird für etwa100 Reconvalescenten jährlich gesorgt.

Schon dieser letzte Punkt führte uns aus den Krankenhäusernheraus. Es ist daher hier noch die Einrichtung derSchonung" anzu-führen.

In vielen Hospitälern werden den EntlassenenSchonungsscheine"ausgestellt, auf Grund deren sie von den Hilfsvereinen oder Kranken-kassen, denen sie angehören, noch weiterhin Krankengeld erhalten, ohnedie Arbeit sofort wieder aufnehmen zu müssen. Zugleich sollten aller-dings diese Genesenden gezwungen sein, unter ärztlicher Aufsicht zubleiben, bis sie wieder vollkommen arbeitsfähig sind.

Jedenfalls wird sich ihrer die freie Liebesthätigkeit annehmenmüssen, welche auch sonst, in Ermangelung besserer Institute, sich denGenesenden in ihrer Häuslichkeit widmet, die Frauenvereine, Vereini-gungen wie diejenige zur Fürsorge für kranke Arbeiter in Leipzig undähnliche. Die freie Fürsorge für solche Genesende wird ja vorAllem darin bestehen müssen, durch Aufbesserung ihrer socialen Ver-hältnisse einen Rückfall der Krankheit zu verhüten und andererseits denGesammtorganismus zu kräftigen und wieder arbeitsfähig zu machen(Wohnung, Luft, Nahrung, Kleidung). Erst in zweite Linie würde dieBeschaffung von Heilmitteln jeder Art zu treten haben.

Es wird Sache der Vereine sein, die Aerzte in Aufklärung undBelehrung der Genesenden über hygienische Lebensweise nach Kräften