ILReeonvaleseenten- und Sieehenanstalten.
1. Sonderanstalten und Fürsorge für Genesende.
Von
Dr. med. Erich Flade in Dresden.
(Mit 4 Abbildungen.)
Man hat in neuerer Zeit, vor allem seit Inkrafttreten der socialenFürsorge des Staates für Bedürftige und Kranke, gelernt, wie viel wich-tiger und vorteilhafter für den Einzelnen, wie das Gemeinwohl es ist,Krankheiten zu verhüten, als sie erst nach ihrem Ausbruche zu heilen,wie nothwendig aber auch andererseits, die Geheilten und in Gene-sung Begriffenen in Verhältnisse überzuführen, in welchenihnen volle Gesundung zu Theil werden kann, bevor sie wiederumihrer Arbeit sich zuwenden und mit deren vorzeitiger Aufnahme der Ge-fahr eines Rückfalles, neuer Erkrankung oder dauernden Siechthums sichaussetzen. Dieser letztere Theil der öffentlichen Gesundheitspflege, dieSorge für Genesende, ist leider gerade bei uns in Deutschland nochsehr im Hintertreffen, und doch gehört sie zu den wichtigsten und er-folgreichsten Zweigen der socialen Arbeit, bildet sie eine ganznothwendige Ergänzung der Krankenfürsorge.
Wurde das in alten und ältesten Zeiten schon anerkannt und dar-nach gehandelt, so wusste das Hasten der Neuzeit diesen Theil der hu-manen Thätigkeit sehr in den Hintergrund zu drängen. Als Haupt-ursache für diese unbefriedigenden Verhältnisse bezeichnet Güterbockden Umstand, „dass bei uns die öffentliche Fürsorge für Erkrankte imWesentlichen nur auf der armengesetzlichen Verpflichtung der Gemein-wesen beruht, und dass daher nichts geschehen kann, was — ob mitRecht oder Unrecht — auch nur den entferntesten Anschein einer Extra-leistung hat". Wie verwandte Unternehmungen (Feriencolonien u. a. m.)wurde deshalb auch besondere Pflege der Reeonvaleseenten von der