Sonderkrankenanstalten und Fürsorge für Krüppel. 699
krüppelhafte Knaben eignen, sind: Schreibarbeiten, Schneiderei, Bürsten-binden, Korbflechten, Drechslerei, Schuhmacherei und Musik. Für Mäd-chen empfehlen sich: Nähen, Sticken, Stricken mit der Hand und ander Maschine, Weben, Klöppeln, Häkeln und Kleidermachen.
Mit der Ausbildung und Entlassung aus den Krüppelheimen darfdie Fürsorge nicht beendet sein. Da erfahrungsgemäss die Unterbringungder austretenden ausgebildeten Zöglinge gewisse Schwierigkeiten macht,so müssen nach dem Vorbilde der Arbeitsstuben in Oopenhagen Ein-richtungen, getroffen werden, welche für alle diejenigen, welche nach derEntlassung dem socialen Kampfe ums Dasein allein nicht gewachsen sind,ständige Arbeit beschaffen und den Verkauf der angefertigten Arbeitenbesorgen. Auch empfiehlt sich die Einrichtung von Sammelhäusern,Internaten, in welchen die selbständigen Krüppel auf eigene Kosten, aberwomöglich billiger als bei Privaten, Wohnung und Verflegung finden.
Bei dem Schulplane der Krüppelheime ist darauf Kücksicht zunehmen, dass die körperliche Beschaffenheit der Zöglinge eine grössereFürsorge bedarf. Es ist namentlich eine ausgiebige Pflege des Turnens, einsteter Wechsel zwischen geistiger und körperlicher Arbeit und ein häu-figer Eintritt von Ruhepausen zu verlangen. Hierzu müssen sich Spieleund Spaziergänge im Freien gesellen, im Winter muss für gedeckte,halboffene Räume, Wandelbahnen und dergleichen, gesorgt sein, um denAufenthalt im Freien zu ermöglichen.
Bei dem Turnen müssen die Zöglinge geschieden werden in solchemit zwei guten Beinen und solche mit zwei guten Armen. Obwohl inden einzelnen Gruppen hinsichtlich der Fähigkeit in Benutzung der zuGebote stehenden Gliedmaassen immerhin noch Verschiedenheiten be-stehen, empfiehlt sich im Allgemeinen diese Zweitheilung in Hinblickauf die Zersplitterung der Kraft des Lehrers. Als Anleitung und Vor-bild für den Turnunterricht dürfte der exaet ausgebildete Lehrplan derKrüppelanstalt in München dienen (siehe oben S. 690).
Die Aufnahme in die Anstalt hat möglichst frühzeitig zu erfolgen,wenn irgend angängig mit dem Eintritt in das schulpflichtige Alter, alsoim 6.—7. Lebensjahr. Der Austritt mag dann im Allgemeinen mit dem14. Lebensjahr eintreten, conform der Volksschule; vorausgesetzt, dassdie technische Ausbildung bis dahin vollkommen erreicht Avurde. Eswird sich bei einem kleinen Procentsatz sehr stark Verkrüppelter dieNothwendigkeit ergeben, die Schulzeit unter Umständen um zwei bisdrei Jahre zu verlängern, weil diese Zöglinge infolge ihrer Gebrechennur langsam technisch gefördert werden können.
Die Auswahl der aufzunehmenden Zöglinge erfolgt am praktisch-sten durch die Gemeinde- und CommunalVerwaltungen unter Mitwirkungder beamteten Medicinalpersonen, welch letztere am besten über dieNothwendigkeit und Bedürftigkeit der Specialausbildung urtheilen können.Jedenfalls ist diese Form der Präsentation privater und geistiger Körper-schaften vorzuziehen.
Das Personal der Anstalten soll sich zusammensetzen aus einem