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H. Gutzmann,
Dieses Resultat ist bei der im Jahre 1874 erfolgte« Zählung schonbedeutend verbessert, wie aus folgender Tabelle ersichtlich ist:
Zahl d. taubstummen Kinderim Lebensalter v. Beginn des8. bis Ende des 16. Jahres.
Von diesenKindern
1
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Zahlandenen Lehrer.
Regierungs-
Landrostei-
Bezirk.
(Provinz.)
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od. vorzugsweise mitUnterweisung taub-stummer Kinder be-schäftigen.
Preussen......
2076
394
421
1261
20
6
Brandenburg ....
472
156
200
116
9
—
679
228
137
314
13
3
798
142
151
505
9
14
619
293
146
180
29
1
302
165
63
74
21
1
Schleswig-Holstein . .
104
100
2
2
6
—
323
242
24
57
28
—
246
105
66
75
10
—
Hessen-Nassau ....
350
158
107
85
18
.—
Rheinprovinz ....
532
267
89
176
25
—
Hohenzollemsche Lande
20
7
9
4
—
—
Hauptsumme . .
6521
2257
1415
2849
188
25
Es kann hier nicht unsere Aufgabe sein, die einzelnen statistischenNachweise weiter auszudehnen, wir wollen nur darauf hinweisen, dassin den statistischen Jahrbüchern des Königl. statistischen Bureaus vonGuttstadt genaue Aufweisungen über die einzelnen Taubstummenlehr-anstalten im preussischen Staate regelmässig veröffentlicht worden sind.In ganz Deutschland existiren nach dem Radomski'sehen Kalender zurZeit 96 Taubstummenanstalten, wovon 47 allein auf Preussen kommen.In den 96 Anstalten werden zur Zeit 6426 taubstumme Kinder unter-richtet.
Wenn wir die einzelnen Zahlen betrachten, so finden wir, dass immer-hin eine gegenüber den Vollsinnigen relativ grosse Anzahl von Kindernohne Unterricht aufwächst. Es ist das ganz natürlich, da wir für dietaubstummen Kinder keinen Schulzwang besitzen. Die einzige Provinz,in welcher der Besuch obligatorisch ist, ist die Provinz Schleswig - Ho l- tstein. Da von Zeit zu Zeit auch im preussischen Abgeordnetenhauseimmer wieder die Frage nach dem Schulzwang der taubstummen Kinderauftaucht, so wollen wir hier gleich hervorheben, dass eine wirklicheDurchführung des Schulzwanges ausserordentlichen Schwierigkeiten be-gegnen muss. Nehmen wir an, dass in einem Dorf, das ziemlich weit