Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
604
Einzelbild herunterladen
 

604 C. Schmid-Monnard,

Das sind -/ 3 schwache Existenzen. Im St. Petersburger Findelhauswiegen bei der Aufnahme gegen 20 pOt. unter 3000 Gramm. Darausergiebt sich, dass die Ehelichen vor den Unehelichen einen Schatz vonLebenswahrscheinlichkeit voraus haben, dessen Mangel auf die Sterblich-keit der ersten Lebensmonate bei den Unehelichen einwirkt.

Die Zahl der unehelichen Geburten ist nicht gering; sie betrug nachTaube im Jahre 1883 für das ganze Deutsche Reich 161294. Ausserdiesen existirt noch die grosse Seh aar ehelicher Kinder, für deren ge-nügende Aufziehung die Eltern nicht die Mittel besitzen. Zweifellos be-rechtigt ist der Gesichtspunkt, dass durch Erhaltung dieser Kindernützliche Arbeitskräfte geschaffen werden, dass sie hingegen, wenn mansie siech werden lässt, der Gesellschaft eine weit kostspieligere Lastwerden. Wie sorgt man nun für diese Kinder mit ihrer schwächlichenAnlage, mit ihrer erschreckend hohen Mortalität?

a) Fürsorge für unversorgte Säuglinge durch Behörden und Private

in Deutschland.

1. Haltekinder.

aa) Fürsorge durch Behörden.

In Deutschland lehnt der Staat im Allgemeinen die Fürsorge fürSäuglinge ab. Die Gemeinden wehren sich gegen eine Hilfeleistung solange sie können und so lange die Möglichkeit einer Versorgung durchNäherstehende vorhanden ist. Die Alimentation sucht man im Process-verfahren zu erstreiten. Ueber der Zeit, welche verbraucht wird zurFeststellung des Zahlungspflichtigen, vergehen Wochen und Monate, undgerade in den ersten Lebenswochen ist der Säugling am empfindlichsten,am unterstützungsbedürftigsten.

Die Commune Berlin sorgt im Allgemeinen, ausser für notorischarme durch Unterstützung der Eltern, nur für Waisenkinder. Fürdiese allerdings mit einem nicht unbeträchtlichen anerkennenswerthemKostenaufwand. Sie verausgabte im Jahre 1884/85 für 4030 Kinder,welche sie in Haus- und Kostpflege gab, ca. 805 800 Mark, von denensie ca. 664 100 Mark selbst aufbringen musste. Aber zwei Hauptübel-stände bei dieser Prlegeform sind die, dass einmal die Ueberwachungdieser Kinder theilweise nur durch nicht sachverständige Organe (Schutz-leute) stattfindet, zum andern, dass alle diese Säuglinge künstlich er-nährt werden, mit allen Gefahren, welche der Mangel der Mutterbrustmit sich bringt.

In Leipzig erstreckt sich die behördliche Fürsorge auf sämmtlicheHaltekinder, das heisst, solche, welche von Privaten in Pflege gegebenwerden, meist gegen ein Ziehgeld. Die Verwaltung liegt in den Händendes Ziehkinderamtes, welches vormundschaftliche Rechte hat und. dieFürsorge für ein Haltekind sofort übernimmt, sobald dasselbe angemeldet