Sonderkrankenanstalten und Fürsorge für Trinker. 557
Abgabe an jugendliche Personen, an gewissen Tagesstunden, an Sonn-tagen u. s. w. Insonderheit aber wird immer wieder auf starke Ver-minderung der zahllosen Schank- und Trinkgelegenheiten hingearbeitetund auf scharfe Handhabung der Gonzessionsbestimmungen und geeigneteVerbesserung derselben.
Es ist einleuchtend, dass diese auf Verhütung des unmässigeniVlkoholconsums gerichteten Bestrebungen am besten vorbeugend wirkenmüssen gegen Ueberhandnehmen des chronischen Alkoholismus und dass,wo man nicht vollkommener Abstinenz huldigt, ausgiebige Beschränkungdes Alkokolverbrauchs im Sinne obiger Forderungen die beste Prophylaxebildet gegenüber dem Eintritt und der Häufigkeit der Trunksucht undder Eothwcndigkeit, Heilstätten für deren Opfer errichten zu müssen.