Sonderkrankenanstalten und Fürsorge für Trinker. 555
. Freilich bleibt die Lösung dieser Aufgabe zur Zeit noch sehrschwierig, da gerade in Deutschland die Enthaltsamkeitsvereine nur all-mählig Fuss zu fassen beginnen. — Wir müssen um so mehr auch hierwieder die Hilfe freier Vereinsthätigkeit in Anspruch nehmen. Den obenerwähnten „Trinkerheilvereinen" wird die Aufgabe zufallen, auch der ge-heilt Entlassenen auf das Thatkräftigste sich anzunehmen, soweit diesvon privater Seite nicht im Einzelfalle geschieht. Mit ihnen solltenvor allen die Gefängnissverwaltungen, Gefängnissgesellschaften, die Ver-eine zur Fürsorge für entlassene Sträflinge und verwandten Zweckendienende Vereinigungen wirken. Die Gefängnisse, alle Straf- Besserungs-anstalten und Arbeitshäuser, welche ihr Bestehen zum grossen Theilcder Trunksuucht verdanken, haben ein besonderes Interesse daran, mit-zusorgen, dass die entlassenen Trunksüchtigen vor Rückfall bewahrtbleiben.
Ausser in Anstalten werden zur Zeit Trunksüchtige auch vonFamilien gepflegt und in Enthaltsamkeitsvereinen untergebracht.Wenn schon Erfolge auch mit dieser Heilmethode nicht ausbleiben, sobieten doch das geregelte Anstaltslebcn, der gesammte ärztlich beauf-sichtigte Betrieb mit allen erwähnten Einzelheiten, in Sonderheit aberder Einfluss der Pfleglinge auf einander, wie des Arztes und Personalsauf sie, weit grössere Aussicht auf Heilerfolg, als Familienpflege undprivate Freundesarbeit es vermögen.
Viel werthvoller sind enthaltsame Familien und Abstinenzvereine alsStützen für die aus Heilstätten Entlassenen, welche in der alkoholisirtenGesellschaft rings von Gefahren bedroht sind. Der Verkehr im KreiseEnthaltsamer behütet sie am ehesten vor einem Rückfall.
Die Geschäftsstelle des „Deutschen Vereins gegen den Missbrauchgeistiger Getränke" in Hildesheim entsendet (gegen Einsendung vonI Mark) die Liste der Familien, welche sich erboten haben, Trunksüch-tige bei sich aufzunehmen. Es sind deren etwa 30 zur Zeit inDeutschland.
Unheilbare Trunksüchtige sollen in Trinkerhciistätten nichtaufgenommen und, wenn versuchsweise eingebracht, nicht behaltenwerden. Will man sie nicht in besonderen Abtheilungen von Irren-anstalten unterbringen, so verweise man sie in einfache „Asyle" oder„Bewahranstalten für unheilbare Trunksüchtige", welche eben-falls unter ärztlicher Leitung, aber schärferer Disciplin, als die Anstaltenfür Heilbare, stehen und geschlossene sein müssen. Viele dieser Un-glücklichen werden noch Arbeit verschiedener Art verrichten können,und Gelegenheit zu solchen soll auch für diese Stätten vor-handen sein, deren Gesammtbetrieb dem einer Irrenanstalt im Uebrigcnnicht unähnlich sich gestalten wird, von welcher sie in Verwaltung undLeitung direct abhängig zu machen sein dürften. Die Entlastung derIrrenhäuser von unheilbaren Alkoholikern würde auf diesem Wege her-beigeführt und von besonderem Vorthcilc für sie sein.