Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
546
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546 E.Fla de,

dem der eigenen Mithülfe und des aufrichtigen Vorsatzes der Besserungvon Seiten der Trunkfälligen bedürfe". Und bei einem der ersten eng-lischen Autoren, Normann Kerr, lesen wir: „Mit rücksichtsloser Strengemuss der Trinker vor jedem Tropfen Alkohol bewahrt werden, dennjeder neue Tropfen Gift erschwert die Heilung und zerstört die nochgesunden Organe".

Die alte Lehre von dem notwendigen Eintritt eines Entzichungs-deliriums kann nicht mehr zu Recht bestehen, nachdem Kraepelin,Forel u. a. und andererseits die Erfahrung unserer Trinkerheilanstaltenbewiesen haben, dass man fast ausnahmslos ohne Gefahr mit sofortigerAlkoholentziehung vorgehen kann.

Aber nicht nur der Pflegling, sondern auch das Personal der An-stalt muss unbedingt enthaltsam leben. Die Einwirkung des letzterendurch das Beispiel der Abstinenz auf den Kranken ist von wesentlicherBedeutung. Forel schreibt dazu:

„Dass sich auch die Angestellten verpflichten müssen, abstinent zubleiben, erscheint durch zwei Momente begründet: erstens durch die Uni-formität der Einrichtungen, welche bei dem Umstände, dass Pfleglingeund Angestellte gemeinsamen Tisch führen, eine Ausnahme von demAbstinenzgebote zu Gunsten letzterer nicht möglich machen, sodannaber, was weit wichtiger ist, durch den damit beabsichtigten Zweck, dieAngestellten der Trinkerheilanstalt, vom Hausvater bis zum Knecht herab,den Pfleglingen, welche einer festen Führung bedürfen, als nachahmungs-würdige Vorbilder hinzustellen. Der Trinker fügt sich besser und istviel leichter zu behandeln, wenn er sieht, dass es im ganzen Hausekein alkoholisches Getränk giebt und dass der Alkohol auch für Nor-malmenschen vollkommen entbehrlich ist".

So wird auch nur der Arzt eine erfolgreiche Behandlung durchführenkönnen, der mit dem Beispiele der Abstinenz selber vorangeht. Und„nur die felsenfeste Ueberzeugung von der Ehrlichkeit des behandelndenArztes und dessen Verständniss für die Sachlage kann dem Alkohol-kranken Vertrauen einflössen" (Smith).

Nur der Arzt und am ehesten der psychiatrisch geschulte Arztwird im Stande sein, einen Trunksüchtigen recht zu beurtheilen undsachgemäss zu behandeln. Dem Arzte gebührt darum auch die Leitungeiner Trinkerheilstätte. Viele der bestehenden Anstalten werden bereitsvon Psychiatern geleitet; die meisten haben wenigstens einen Hausarztoder Aerzte im Directorium sitzen. Doch ist letzteres ungenügend.Vielmehr muss der Arzt direct mit den Pfleglingen in beständiger Ver-bindung sein. Nur wer das Wesen der Trunksucht nicht versteht, kannnoch im Zweifel darüber sein, dass der Laie vollkommen ausser Standeist, die schwierigen Fragen, welche sich in Erkennung und BehandlungTrunksüchtiger ergeben, zu beantworten. Und mit Recht sieht man dieSchuld an den Misserfolgen englischer und amerikanischer Heilstättenin dem Umstände, dass ihre Leitung in Hände von Laien gelegt ist.Mit Inkrafttreten unseres Neuen Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900