Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
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432
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432 Lewald,

nicht nur, den Kranken möglichst frei und billig zu verpflegen, sondernsie will vor allem ihn befähigen, sich unter den Verhältnissen des ge-wöhnlichen Lebens wieder zurcclit zu finden, und sie will ihm dabeihelfen, wieder selbständig den Kampf um die Existenz mit Erfolg auf-zunehmen (Falkenberg: Uebcr Familienpflege Geisteskranker. Allge-meine Zeitschrift für Psychiatrie. Bd. 54). Vielleicht gehört der weiterenAusbildung der Famiiienpilege die Zukunft in der Frage der Versorgungchronischer Geisteskranken, und wir sehen mit Bothe (1. c.) in ihrerAusbildung eine weitere Episode in der Geschichte der Bestrebungen, dieVerpflegung von Geisteskrankranken frei von Zwang in jeder Form zumachen: Jahrhunderte lang theilte der Geisteskranke das Loos des Ver-brechers in Ketten, die die menschliche Gesellschaft vor ihm schützensollten; dann brachte die Einrichtung der Irrenanstalt ihm zwar Be-freiung von den Ketten, nicht aber von Fessel und Banden; erst eineneuere Zeit nahm von den Geisteskranken auch diese Zwangsmittel: esblieb der Zwang der EinSchliessung in eine Anstalt; die letzten Jahr-zehnte ermöglichten sodann für einen Theil der Kranken auch die Be-freiung vom Zwange der Einschliessung durch die bei den Irrenanstaltenerrichteten Colonicn; einen weiteren Schritt auf dieser Bahn stellt dieFamilienpflege dar, die den Geisteskranken, deren Zustand es gestattet,eine Bewegungsfreiheit giebt, die weit über das durch die coloniale Ver-pflegung gewährte Maass hinausgeht.

Vielleicht kommen wir in absehbarer Zeit dazu, jedem Kranken,der geheilt entlassen werden kann, den Uebergang in das Leben dadurchzu erleichtern, dass man ihm zunächst, um ihm die Gründung einereigenen Existenz zu ermöglichen, die Sorge für Wohnung, Kleidung undUnterhalt für einige Zeit abnimmt, dass man ihn in FamiJienpflcge giebt,wenn auch nur für einige Wochen. Gegenwärtig steht die Fürsorge fürentlassene Geisteskranke durchaus nicht auf der Höhe ihrer Aufgabe;wohl giebt man unbemittelten Kranken bei ihrem Ausscheiden aus derAnstalt ein oder mehrere Male eine in den verschiedenen Gegenden ver-schieden hoch bemessene Unterstützung, man stattet sie auch wohl mitKleidern aus, aber das wichtigste, Arbeit, durch die sie sich selbst ihrenLebensunterhalt verdienen können, kann man ihnen in den seltenstenFällen verschaffen und auch die verschiedenen Hilfsvercine können andieser betrübenden Thatsache nichts ändern. Die nicht regelmässig be-klebte Invalidenkarte oder ihr völliger Mangel erschwert den Krankendas Fortkommen sehr; sieht doch hieraus, wie Falkenberg (1. c.)ausführt, der Arbeitgeber sofort, dass die Betreffenden kürzere oder längereZeit ausser Arbeit gestanden haben; wollen die Kranken nun nicht vonvorn herein in den Verdacht der Faulheit oder Unzuverlässigkeit kommen,so müssen sie wahrheitsgemäss angeben, dass sie in der Irrenanstaltwaren und haben dann mit dem Vorurtheil zu kämpfen, dass selbst ge-heilt entlassenen Geisteskranken überall entgegengebracht wird. Auchder Versuch, die Krankon nach ilvrcr Entlassung in der Anstalt selbstals Arbeiter zu beschäftigen und ihnen hierdurch die notwendigsten