Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
370
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370 Blaschko,

Im Souterrain befinden sich Heizvorrichtungen, Aufnahmezimmer, Bäder für dieNeuangekommenen, Keller etc. Im Parterre sind die Tageräume für alle diejenigenPatientinnen, welche nicht bettlägerig sind. Es sind das kleinere und grössere, sehrfreundliche Säle mit grossen Tischen, an denen die Mädchen arbeiten, und mit einerAnzahl von Schränken, von denen jeder Patientin einer zur Aufbewahrung der fürihre Arbeit nothwendigen Gegenstände überwiesen wird. In diesen Sälen sind Näh-maschinen aufgestellt, die jederzeit benutzt werden können, und auf denen auchUnterricht im Nähen von Seiten der "Wärterinnen oder der Directricen ertheilt wird.Es finden sich ferner in einzelnen dieser Säle Harmonien, und es ist eine Bibliothekvorhanden, welche schon jetzt sehr reichhaltig ist und in jedem Jahre beträchtlichvermehrt wird. Aus ihr erhalten die Patientinnen die Bücher in die Tageräume ent-liehen. Im ersten Stock sind die Schlafzimmer für die nicht bettlägerigen Patien-tinnen, welche in einfacher, aber sehr sauberer, freundlicher Weise ausgestattet sind.Im zweiten Stock befinden sich nur die eigentlichen Krankenzimmer für die Patien-tinnen, welche bettlägerig sind. Im dritten Stock endlich sind die Räume für dieärztliche Behandlung, für wissenschaftliche Untersuchungen, Instrumente etc.

In dem ganzen Hospital ist für die Reinlichkeit in ganz besonders vorzüglicherWeise gesorgt. Die Waschzimmer, welche jeder Abtheilung beigegeben sind, sindmit einer Anzahl von Waschtischen, mit Sitz- und Vollbädern versehen und würdenjedem allgemeinen Krankenhause zur Zierde gereichen. Zwei für die beiden Abthei-lungen bestimmte, vollständig getrennte Gärten dienen zu dem recht reichlich be-messenen Aufenthalt im Freien. Die Aufsicht wird von weltlichen Wärterinnen be-sorgt; die Oberaufsicht haben die Inspectricen, Damen aus den besseren Ständen,welche ihre mühevolle Aufgabe mit Hingebung erfüllen und zweifellos mehr Autoritäthaben und mehr leisten, als das aus den niedersten Ständen hervorgegangene Per-sonal, das bei uns auf diesen Stationen allein vertreten ist. Die Patientinnen,welche nicht bettlägerig sind, sind durch die Hausordnung gezwungen, zu arbeiten.Sie können entweder Handarbeiten für sich selbst anfertigen, und dann sind die An-gestellten berechtigt und verpflichtet, ihnen das nothwendige Material zu besorgen,oder sie arbeiten für die Anstalt, besorgen Wirthschaftsgeschäfte, nähen, sticken,stricken etc. und werden für alle diese Arbeiten von der Hospitalvcrwaltung bezahlt.Ihren Verdienst erhalten sie bei der Entlassung. Eine sehr praktische Hausordnungregelt die Zeiteintheilung:

6 Uhr: Aufstehen und Ordnen der Betten.6Y4 Uhr: Waschen, Douchen etc.

6 3 / 4 bis 7 1 /, Uhr: Frühstück.

7 Uhr: Beginn der Reinigung der verschiedenen Zimmer.

7Y2 ms 8 Uhr: Im Sommer Aufenthalt im Garten, im Winter in den Tage-räumen.

8y 2 bis 11 Uhr: Visite, Frühstück und Aufenthalt im Garten oder in denCorridoren.

11 bis 1 Uhr: Beschäftigung auf den Stuben.

1 bis 2 Uhr: Mittagessen.

2 bis 6 Uhr: Beschäftigung auf den Stuben, Aufenthalt in freier Luft oder auf

den Corridoren, Douchen, Verbände.

6 bis 7 Uhr: Visite.

7 Uhr: Abendmahlzeit.

7y 2 bis Sy 2 Uhr: Freie Zeit.8y 2 Uhr: Bettzeit.