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1 (1899)
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273
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Sonderkrankenanstalten und Fürsorge für Lungenkranke. 273

diagnosc zu ermöglichen, werden aber infolge ihrer Organisation in dieserFrage immer von den Krankenkassen abhängig sein. Diese müssen aufihre Mitglieder einwirken, belehrende Broschüren vertheilen, Untersuchun-gen veranlassen. (Vergl. „Wie ist es zu ermöglichen, ein frühzeitigesErkennen der Krankheit herbeizuführen?" Mittheilungen der NorddeutschenKnappschaftspensionskasse 1897. No. 1.) „Den Vorständen der Kranken-kassen muss es zum Bewusstsein gebracht werden, dass sie nicht alleindie Aufgabe haben, die finanzielle Ordnung ihrer Kasse zu überwachen,sondern dass sie auch durch die Arbeitgeber und Aufseher die wirth-schaftlichen und ethischen Ziele, welche das Gesetz erstrebt, fördernmüssen, dass sie nicht allein auf die Arbeitsleistung und deren Nutzen,sondern auch auf das persönliche Wohlergehen der Arbeiter zu achtenhaben und über sie eine Fürsorge üben sollen, für welche dem Arbeiterwegen seiner beschränkten Einsicht nur zu oft das richtige Verständnissfehlt." (Gebhard.) Schultzen fordert in seinem Vortrage an dieFrauenvereine diese auf, zum Erkennen der Krankheit beizutragen, indemsie, in den Arbeiterfamilien verkehrend, mehr sehen, als der Arzt oderBeamte, der nur in besonderen Fällen aus- und eingeht. Sie sollendann zur Untersuchung und eventuell Behandlung drängen.

An manchen Orten hat man eine gewisse Beobachtungszeit einge-führt. Dieselbe kann in einer „Vorstation" in einem Krankenhause vor-genommen werden, wie sie z. B. Ries in Altena eingerichtet hat. Diefür die Heilstätte am Grabowsee angemeldeten Kranken werden in derGcrhardtschen Klinik gesichtet, die für Alland bestimmten im Allge-meinen Krankenhause in Wien. Errichtete man in diesen Krankenhäuserndie oben erwähnten Haussanatorien, so könnte man die für untauglichgefundenen dort zurückbehalten. In Basel plant man zu diesem Zweckeeine eigene Anstalt nahe bei der Stadt, für Frankreich wird das Gleichevorgeschlagen. Durch vorkommenden Austausch von Kranken - - Ge-besserte werden versuchsweise nach der zweiten, dort Ungeeignete mitdem Tröste wahrscheinlicher baldiger Rückkehr in die erste geschickt— wird das Drückende des x\ufenthaltes in der für schwerer Krankegemildert.

6. Geschlechter.

Zwei Geschlechter soll man besser nicht in eine Anstalt thun, wenn-gleich die Erfahrungen in Basel-Davos, Heiligenschweudi, Rehburg keineschlechten sind; in Ruppertshain machten sich einzelne Disciplinarstrafennöthig, mehr beiWeicker. Wahrscheinlich ist es aber doch, dass sichausserdem noch mancherlei hinter den Conlissen abspielt. Lässt sicheine Besetzung mit beiden Geschlechtern nicht vermeiden, so musswenigstens die weibliche Station derart unter der Aufsicht von Schwesternstehen — wie z. B. die weibliche Hanseatische Station in St. Andreas-berg —, dass diese den ganzen Tag mit den Mädchen und Frauen leben,die Spaziergänge, welche in corpore stattfinden, führen und so die Mög-