Sonderkrankenanstalten und Fürsorge für Lungenkranke. 265
arabischen Zahlen, das Allgemeinbefinden mit Buchstaben, die Arbeits-
2 )fähigkeit mit römischen Zahlen bezeichnet, also etwa > IL Auf der
Stettiner Conferenz nordwestdeutscher Versicherungsanstalten am25. Juni 1897 wurde folgende Eintheilung in die Gruppen A, B und Cbeschlossen:
A. Voller Erfolg liegt vor, wenn der Gesundheitszustand des Kranken beider Entlassung aus der Fürsorge derartig gehoben ist, dass eine längere Erwerbs-fähigkeit eines Durchschnittsarbeiters seiner Art in sicherer Aussicht steht. ■
B. Th eilweis er Erfolg liegt vor, wenn zwar ein voller Erfolg (A) nicht er-reicht ist, jedoch bei der Entlassung eine Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Gesetzesnicht festgestellt wird.
C. Kein Erfolg ist in allen übrigen Fällen zu verzeichnen.
Die vorgeschlagene Bezeichnung „geheilt, gebessert, angeheilt" wurde verworfen,weil der Ausdruck „geheilt" vom ärztlichen Standpunkte aus zu Missverständnissenführen könnte und ein voller Erfolg für die Versicherungsanstalten vom Verwaltungs-standpunlcte aus schon vorhanden sei, wenn die unter A. festgestellten Thatsachenvorliegen.
Andererseits wurde allgemein anerkannt, dass die Bezeichnung A. nur mitVorsicht zu gebrauchen sei, um nicht bei der Nachcontrolle eine zu grosse Verschlech-terung der Resultate feststellen zu müssen.
Alles dieses Eintheilen hat seine grossen Schwierigkeiten und manmuss Voll and zustimmen, wenn er sagt (Therap. Monatsheft 1897,No. 10): demjenigen, welcher die Lungenkranken schön in Gruppen ein-theilt, ergeht es wie dem, die Geisteskranken wieder einmal neuordnenden Psychiater. „Er wird es erleben, dass er abermals der einzigeist, der an die Richtigkeit seiner Eintheilung glaubt. In Wirklichkeit.ist es weiter nichts, als dass auch er das Unmögliche nicht möglich ge-macht hat. Denn jeder Kranke hat in der Psychiatrie, wie in derPhthisiatrie durchaus seine eigene Krankheit mit allen ihren, seinemWesen entsprechenden Besonderheiten." Ein derartiges Schema, welchesmehr der wissenschaftlichen Verarbeitung des Stoffes nützen, als dienach „statistischen Erfolgen" der Volksheilstätten Lechzenden be-friedigen würde, müsste dann wenigstens „die ganze Entstehung undden Verlauf, soweit möglich, auch nach der Entlassung aus der Behand-lung umfassen" (Meissen).
Ein zweites Moment ist die naturgemässe sehr subjeetive Be-urtheilung des Falles. Wenn ich einen Kranken als I, voraussichtlichdauernd arbeitsfähig entliess und der nachuntersuchende Vertrauensarztbezeichnet ihn wenige Tage später in Hamburg als II, d. h. erwerbs-fähig, aber wie lange?, wer hat dann — für die Statistik — Recht?Gegenseitige Beurtheilung ist nur möglich, wenn genaue Listen angelegtwerden, in der Weise, wie Dettweiler, Wolff-Saugmann, Königer,Spiegel, Weicker ihre Fälle veröffentlichten. Werden diese in einem„Archiv" gesammelt, so kann jedermann Vergleiche anstellen, und es
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